18. Juli 2010
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01:37
Antwort
vonRechtsanwalt Robert Weber
Friedrichstr 171
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vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben und unter Beachtung Ihres Einsatzes wie folgt beantworten möchte:
Zu Ihren Fragen im einzelnen:
1.) Leider haben Sie gegen Ihren Vermieter nur dann einen Anspruch auf Abstandszahlung, wenn eine entsprechende Vereinbarung existiert. Ohne eine solche Vereinbarung muß der Vermieter Ihnen keine Abstandszahlung für den Laminatboden bezahlen. Allerdings können Sie den Laminatboden dann auch problemlos entfernen. Vielleicht hilft das als ein Verhandlungsargument, um eine entsprechende Abstandsvereinbarung zu treffen.
2.a.) Der Sinneswandel ist durchaus zumutbar, allerdings muß er Ihnen einen angemessenen Zeitraum für die Durchführung der Arbeiten geben.
2.b.) Das spielt in diesem Zusammenhang keine Rolle.
2.c.) Nein, können Sie leider nicht.
3.) Sie waren leider nicht berechtigt, die letzte Mietzahlung nach Verrechnung mit dem Betrag für das Laminat nicht zu leisten, da eine entsprechende Abstandsvereinbarung nicht geschlossen war.
Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben. Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.
Ansonsten verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
Rechtsanwalt
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