5. Dezember 2016
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13:38
Antwort
vonRechtsanwalt Jannis Geike
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Ich sehe in Ihrem Fall gute Chancen auf eine Anerkennung der Namensänderung.
Der genaue Ablauf des Verfahrens der Namensänderung ist Ländersache und unterscheidet sich von Bundesland zu Bundesland.
In der Regel empfiehlt es sich, bei dem für Sie zuständigen Bürgerbüro schriftlich die gewünschte Änderung des Namens zu beantragen. Dabei ist es erforderlich, dass Sie ausführlich schriftlich darlegen, warum ein wichtiger Grund für eine Namensänderung vorliegt. Ein bestimmtes Antragsformular gibt es hierfür in der Regel nicht.
Sollte Ihr Antrag abgelehnt werden, so empfiehlt es sich einen Rechtsanwalt zu kontaktieren um etwaige rechtliche Möglichkeiten zu erörtern.
Für weitere Fragen stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung. Unsere Kanzlei nimmt bundesweit Mandate wahr, ohne dass Ihnen hierdurch Mehrkosten entstehen. Die von Ihnen entrichtete Beratungsgebühr würde im Falle einer Beauftragung angerechnet werden.
Mit freundlichen Grüßen
Geike
Rechtsanwalt