31. August 2025
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14:36
Antwort
vonRechtsanwältin Lisbeth Bechtel
Vahrenwalder Straße 269 A
30179 Hannover
Tel: 0170 4677875
Web: https://www.rechtsanwaltskanzlei-l-bechtel.jimdosite.com
E-Mail: ralbechtel@gmail.com
gerne beantworte ich Ihre Rechtsfrage: wenn Sie die spanische Gesellschaftsform SLNE wählen, brauchen Sie nur eine Mindesteinlage von 3012€ und die Haftung ist beschränkt auf die Einlage, max. 120. 202€ möglich. Sie können die Gesellschaft alleine gründen und führen, oder eben Ihre deutsche Gesellschaft in eine SLNE umwandeln.
Sie sollten die steuerrechtlichen Vorteile und Nachteile überprüfen lassen, verlegen Sie Ihren Geschäftssitz nach Spanien, gilt nach dem Doppelbesteuerungsabkommen spanisches Steuerrecht.
Ggf wäre die europäische Rechtsform SUP für Sie deswegen interessanter, Sie können Steuern weiter nach deutschem Recht abführen und due Hsftung ist bei dieser Rechtsform der Gesellschaft auch beschränkt, 1 Person ausreichend.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion betätigen.
Gerne kann ich Sie zudem mit weiterergehender Rechtsberstung unterstützen.
Mit freundlichen Grüßen,
Lisbeth Bechtel Rechtsanwältin
Rechtsanwältin Lisbeth Bechtel