Widerruf Chaos

| 19. Januar 2009 00:13 |
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Internetauktionen


Beantwortet von


00:20
Hallo,

ich habe über meinen gewerblichen eBay Account privat etwas gekauft (Adresse, Bank etc. alles gleich, da nur nebengewerblich).

Kann ich hier von meinen Rücktrittsrecht gebrauch machen, oder ist das nicht möglich, da mein Account bei eBay als gewerblich gekennzeichnet ist?
19. Januar 2009 | 01:04

Antwort

von


(1250)
Friedrichstr 171
10117 Berlin
Tel: 03036445774
Web: https://www.rechtsanwalt-weber.eu
E-Mail: rweber@rechtsanwalt-weber.eu
Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben und gemäß der Höhe Ihres Einsatzes wie folgt beantworten möchte:

Wenn Sie den Kauf für Privatzwecke abgeschlossen haben, steht Ihnen ein Widerrufsrecht zu.

Jedoch müssen Sie ggfls. beweisen, daß Sie als Privatperson handelten. Dies kann durch die Verwendung des gewerblichen Accounts schwierig bis unmöglich werden.

Wenn der Verkäufer im Rahmen des Kaufangebotes deutlich machte, daß er nur an Unternehmer verkauft, steht Ihnen jedoch kein Widerrufsrecht zu, da Sie dann durch Annahme des Verkaufsangebotes implizit bestätigt haben, als Unternehmer zu handeln.

Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben. Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.

Ansonsten verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen,

Robert Weber
Rechtsanwalt


Rückfrage vom Fragesteller 19. Januar 2009 | 18:01

Spielt es keine Rolle was in den AGBs bzw. im Widerruf des Verkäufers steht?

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 20. Januar 2009 | 00:20

Sehr geehrter Ratsuchender,

das spielt eine Rolle.

Da Sie mir jedoch leider nicht mitteilen, was in den AGBs bzw. im Widerruf steht, kann ich leider nicht beurteilen, welche Rolle es spielt.

Mit freundlichen Grüßen,

Robert Weber
Rechtsanwalt

Ergänzung vom Anwalt 20. Januar 2009 | 02:02
Sehr geehrter Ratsuchender,

offensichtlich habe ich Ihren Link auf die Auktion bei der Beantwortung nicht gesehen. Dies bitte ich zu entschuldigen.

Nach Ihrem Hinweis habe ich die Widerrufsbelehrung und die AGB des Verkäufers eingesehen und halte meine Antwort weiterhin aufrecht, da keiner der beiden Texte festlegt, daß sich die Auktion nur an Unternehmer richtet.

Mit freundlichen Grüßen,

Robert Weber
Rechtsanwalt
Bewertung des Fragestellers 19. Januar 2009 | 18:11

Hat Ihnen der Anwalt weitergeholfen?

Wie verständlich war der Anwalt?

Wie ausführlich war die Arbeit?

Wie freundlich war der Anwalt?

Empfehlen Sie diesen Anwalt weiter?

"Hätte mir gewünscht das mehr auf die Auktion direkt eingegangen wird (Auktionsnummer hatte ich angegeben), denn es gibt ja wohl Unterschiede bei der Rückname je nach AGB bzw. Widerruf des Verkäufers. "
Stellungnahme vom Anwalt:
Sehr geehrter Ratsuchender,

offensichtlich habe ich Ihren Link auf die Auktion bei der Beantwortung nicht gesehen. Dies bitte ich zu entschuldigen.

Nach Ihrem Hinweis habe ich die Widerrufsbelehrung und die AGB des Verkäufers eingesehen und halte meine Antwort weiterhin aufrecht, da keiner der beiden Texte festlegt, daß sich die Auktion nur an Unternehmer richtet.

Mit freundlichen Grüßen,

Robert Weber
Rechtsanwalt
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BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 19. Januar 2009
3,2/5.0

Hätte mir gewünscht das mehr auf die Auktion direkt eingegangen wird (Auktionsnummer hatte ich angegeben), denn es gibt ja wohl Unterschiede bei der Rückname je nach AGB bzw. Widerruf des Verkäufers.


ANTWORT VON

(1250)

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