19. Januar 2009
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01:04
Antwort
vonRechtsanwalt Robert Weber
Friedrichstr 171
10117 Berlin
Tel: 03036445774
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E-Mail: rweber@rechtsanwalt-weber.eu
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben und gemäß der Höhe Ihres Einsatzes wie folgt beantworten möchte:
Wenn Sie den Kauf für Privatzwecke abgeschlossen haben, steht Ihnen ein Widerrufsrecht zu.
Jedoch müssen Sie ggfls. beweisen, daß Sie als Privatperson handelten. Dies kann durch die Verwendung des gewerblichen Accounts schwierig bis unmöglich werden.
Wenn der Verkäufer im Rahmen des Kaufangebotes deutlich machte, daß er nur an Unternehmer verkauft, steht Ihnen jedoch kein Widerrufsrecht zu, da Sie dann durch Annahme des Verkaufsangebotes implizit bestätigt haben, als Unternehmer zu handeln.
Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben. Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.
Ansonsten verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
Rechtsanwalt
Rückfrage vom Fragesteller
19. Januar 2009 | 18:01
Spielt es keine Rolle was in den AGBs bzw. im Widerruf des Verkäufers steht?
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt
20. Januar 2009 | 00:20
Sehr geehrter Ratsuchender,
das spielt eine Rolle.
Da Sie mir jedoch leider nicht mitteilen, was in den AGBs bzw. im Widerruf steht, kann ich leider nicht beurteilen, welche Rolle es spielt.
Mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
Rechtsanwalt
Ergänzung vom Anwalt
20. Januar 2009 | 02:02
Sehr geehrter Ratsuchender, offensichtlich habe ich Ihren Link auf die Auktion bei der Beantwortung nicht gesehen. Dies bitte ich zu entschuldigen.
Nach Ihrem Hinweis habe ich die Widerrufsbelehrung und die AGB des Verkäufers eingesehen und halte meine Antwort weiterhin aufrecht, da keiner der beiden Texte festlegt, daß sich die Auktion nur an Unternehmer richtet.
Mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
Rechtsanwalt