Antwort
vonRechtsanwältin Dr. Elke Scheibeler
Heinz-Fangman-Str. 2
42287 Wuppertal
Tel: 0202 76988091
Web: https://www.kanzlei-scheibeler.de
E-Mail: kanzlei@kanzlei-scheibeler.de
gerne beantworte ich Ihre Anfrage wie folgt:
Eine Schadenersatzpflicht Ihrerseits könnte einerseits entstanden sein, wenn ein Vorvertrag vorliegt, der auch mündlich geschlossen werden kann. Sie und die Zeitarbeitsfirma hätten sich also ausnahmsweise vertraglich binden wollen, ohne dass alle Details feststanden. Sie müssen also der Zeitarbeitsagentur den Eindruck vermittelt haben, dass Sie auf jeden Fall bei diesem Kunden angestellt werden wollten.
War dies nicht der Fall, haben Sie die Kosten der Untersuchung nicht zu ersetzen. Es war ja offenbar die eigene Entscheidung der Zeitarbeitsagentur, dass Sie die Gesundheitsuntersuchung vorab durchführen. Oft ist es auch üblich, dass diese erst nach Vertragsschluss stattfindet. Der Arbeitsvertrag ist in diesen Fällen auflösend bedingt durch das Bestehen der Untersuchung.
Rechtsanwältin Dr. Elke Scheibeler
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Die positive Einstelluntersuchung war voraussetzung für den Arbeitsvertrag, wäre diese negativ ausgefallen hätte ich den Vertrag nicht bekommen. Mir wurde der Vertrag vor Eintreffen des Ergebnis angeboten und ich habe abgelehnt. Die Untersuchung war allerdings ok.
Sehr geehrte Fragestellerin,
wie bereits mitgeteilt ist es das eigene Risiko des Zeitarbeitsunternehmens gewesen, die Gesundheitsuntersuchung zur Voraussetzung der Unterzeichnung des Arbeitsvertrags zu machen. Diese hätte man auch als auflösende Bedingung vorsehen können.
Wenn Sie den Arbeitsvertrag nach der Untersuchung, aber vor Kenntnis des Ergebnisses bekommen haben, stellt sich dann nur noch die Frage, ob Sie vor der Untersuchung bereits den Eindruck vermittelt haben, dass Sie den Arbeitsvertrag auf jeden Fall abgeschlossen hätten, so dass ggf. ein Vorvertrag vorliegt. War dies nicht der Fall, besteht kein Anspruch.