Wem gehört das Haus und Zugewinnausgleich

27. August 2025 10:20 |
Preis: 50,00 € |

Familienrecht


Beantwortet von


12:06
Mein Mann und ich haben uns getrennt und es geht nun um die Frage des Eigentums und Zugewinnausgleiches, sprich um unser/das Haus.

Wir haben zwei Jahre bevor wir geheiratet haben ein Haus gebaut.

Mein Mann hat dafür einen Kredit über 100.000 € aufgenommen und mein Vater für mich (ich habe als Selbstständige damals keinen eigenen Kredit bekommen) einen Betrag von 110.000€. Die 110.000 € zahle ich seitdem in Raten an meinen Vater zurück.

Mein Mann war damals allein Vertragspartner und Bauherr bei der Hausbaufirma. Das Grundstück, auf welchem wir gebaut haben, gehört meinem Vater und dieser ist auch so im Grundbuch eingetragen. Mein Vater hat seine Zustimmung zum Bau erklärt, allerdings ist auch schriftlich irgendwo in den Planungsunterlagen der Hausbaufirma vermerkt, dass das Grundstück „Eigentum der Eltern / Schwiegereltern bleiben" soll (mit Unterschrift meines Mannes).

Zwei Jahre, nachdem wir das Haus gebaut und auch bereits bezogen hatten, haben wir geheiratet. Zehn Jahre später haben wir uns nun getrennt und mein Mann ist ausgezogen. Mein Mann erwartet nun, dass ich das Haus verkaufe und damit seinen Teil des Kredits ablöse.

Ich sage, dass weder ihm noch mir das Haus gehören, sondern meinem Vater und ich nicht für seinen Kredit verantwortlich bin, weil er vor unserer Ehe aufgenommen wurde und sein Kredit auch nur auf seinen Namen läuft.


Meine Fragen:

1. Wem gehört das Haus?
2. Hat mein Mann irgendeinen Anspruch auf das Haus?
3. Hat er einen Anspruch auf eine Ausgleichszahlung oder ähnliches?
4. Wird das Haus in den Vermögensausgleich einbezogen und wenn ja wie?


Vielen Dank im Voraus
27. August 2025 | 10:51

Antwort

von


(21)
Vahrenwalder Straße 269 A
30179 Hannover
Tel: 0170 4677875
Web: https://www.rechtsanwaltskanzlei-l-bechtel.jimdosite.com
E-Mail: ralbechtel@gmail.com
Sehr geehrte Frau Ratsuchende,

gerne beantworte ich Ihre Rechtsfragen:

Das Haus gehört mit dem Grundstück Ihrem Vater.
Ihr Mann hat keinen Anspruch auf das Haus, aber auf Auszahlung des Kredites, weil dieser während der Ehe verwendet wurde zur Abzahlung des Hauses, in welchem Sie gewohnt haben.
Das war zur gemeinsamen Lebensführung und fällt in den Zugewinnausgleich.
Ansonsten fällt das Haus nicht in den Vermögensausgleich.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion betätigen.

Mit freundlichen Grüßen,

Lisbeth Bechtel Rechtsanwältin


Rechtsanwältin Lisbeth Bechtel

Rückfrage vom Fragesteller 27. August 2025 | 11:59

Vielen Dank für Ihre Antwort. Ich hätte noch folgende Fragen zum Verständnis:

1. In welcher Höhe hat er denn Anspruch auf eine Auszahlung des Kredites - vollständig in Höhe von 100.000€?

Das würde mich sehr überraschen, denn zum Einen konnte ich die Höhe seiner Ratenzahlung zur Tilgung ja nicht beeinflussen - Mein Mann hat wesentlich weniger zurückgezahlt, als ich in dieser Zeit, so dass sein Restbetrag auch noch deutlich höher ist als er sein könnte. Der noch offene Kreditbetrag müsste ca. 60.000€ bei ihm betragen, während ich (bzw. mein Vater durch meine Ratenzahlung an ihn) lediglich etwas über 30.000€ Restschuld habe.
Zum Anderen hat er doch auch 10 Jahre lang in dem Haus gewohnt, wird dies nicht berücksichtigt?

2. Müsste er diesen Anspruch dann nicht auch eigentlich meinem Vater gegenüber geltend machen statt mir?

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 27. August 2025 | 12:06

...Ohr Mann kann nur Ausgleich fordern, für das, was er tatsächlich bisher bezahlt hat, also die 40.000. Davon können Sie den geldwerten Vorteil abziehen, den er durch Ersparnis von Miete hatte, also den Hälften fiktiven Mietzins.
Hatte Ihr Vater Ihnen das Grundstück mit Haus schenkungs- oder leihweise überlassen? Sonst hat er tatsächlich Ihrem Vater gegenüber die Ausgleichsansprüche.
Aber gibt es sonst noch Vermögen und haben Sie im Güterstand der Zugewinngemeinschaft oder Gütertrennung gelebt?

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