Antwort
vonRechtsanwältin Lisbeth Bechtel
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gerne beantworte ich Ihre Rechtsfragen:
Das Haus gehört mit dem Grundstück Ihrem Vater.
Ihr Mann hat keinen Anspruch auf das Haus, aber auf Auszahlung des Kredites, weil dieser während der Ehe verwendet wurde zur Abzahlung des Hauses, in welchem Sie gewohnt haben.
Das war zur gemeinsamen Lebensführung und fällt in den Zugewinnausgleich.
Ansonsten fällt das Haus nicht in den Vermögensausgleich.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion betätigen.
Mit freundlichen Grüßen,
Lisbeth Bechtel Rechtsanwältin
Rechtsanwältin Lisbeth Bechtel
Vielen Dank für Ihre Antwort. Ich hätte noch folgende Fragen zum Verständnis:
1. In welcher Höhe hat er denn Anspruch auf eine Auszahlung des Kredites - vollständig in Höhe von 100.000€?
Das würde mich sehr überraschen, denn zum Einen konnte ich die Höhe seiner Ratenzahlung zur Tilgung ja nicht beeinflussen - Mein Mann hat wesentlich weniger zurückgezahlt, als ich in dieser Zeit, so dass sein Restbetrag auch noch deutlich höher ist als er sein könnte. Der noch offene Kreditbetrag müsste ca. 60.000€ bei ihm betragen, während ich (bzw. mein Vater durch meine Ratenzahlung an ihn) lediglich etwas über 30.000€ Restschuld habe.
Zum Anderen hat er doch auch 10 Jahre lang in dem Haus gewohnt, wird dies nicht berücksichtigt?
2. Müsste er diesen Anspruch dann nicht auch eigentlich meinem Vater gegenüber geltend machen statt mir?
...Ohr Mann kann nur Ausgleich fordern, für das, was er tatsächlich bisher bezahlt hat, also die 40.000. Davon können Sie den geldwerten Vorteil abziehen, den er durch Ersparnis von Miete hatte, also den Hälften fiktiven Mietzins.
Hatte Ihr Vater Ihnen das Grundstück mit Haus schenkungs- oder leihweise überlassen? Sonst hat er tatsächlich Ihrem Vater gegenüber die Ausgleichsansprüche.
Aber gibt es sonst noch Vermögen und haben Sie im Güterstand der Zugewinngemeinschaft oder Gütertrennung gelebt?