22. Januar 2015
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16:45
Antwort
vonRechtsanwalt Daniel Hesterberg
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Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Sie müssen leider in der Tat die vollen - ersten - sechs Monate zahlen, weil die ordentliche Kündigungsmöglichkeit (offensichtlich wirksam) nur so ausgestaltet ist.
Im Einzelnen:
Der 14.1.15 ist nur der Tag, an dem Sie die Kündigung ausgesprochen haben.
Eine außerordentliche Kündigung muss zwar immer möglich sein, bedarf aber zwingend eines wichtigen Grunds, den ich hier nicht erkennen kann (schwere Krankheit etc.).
Das heißt, dass Sie nur in den ersten sechs Monaten acht Wochen vor Ende dieser sechs Monate kündigen können (bzw. müssen, um die Frist zu wahren) und dass Sie an die 6 Monate gebunden sind und auf jeden Fall dafür bezahlen müssen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Daniel Hesterberg