Weiterbildungskurs, Kündigung, Zahlungen.

22. Januar 2015 15:44 |
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Vertragsrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden
Guten Tag,

Ich habe mich für einen Kurs zum Industriemeister IHK angemeldet Dauer 18Monate, Kosten 4500€ und jetzt den Vertrag am 14.01.15 schriftlich mit sofortiger Wirkung per Einschreiben gekündigt.
Ich habe im ersten Monat 20% bezahlt dann pro Monat 212€
Begonnen habe ich den Kurs am 11.10.2014 die Bedingungen zur Kündigung laut AGB auf der Homepage:

Bei Studiengängen mit einer Dauer von mehr als sechs Monate ist eine Kündigung mit einer Frist von acht Wochen zum Ende der ersten 6 Monate möglich.


Muss ich nun die vollen sechs Monate bezahlen oder entfällt die Zahlung ab dem 14.01.2015?
Heißt das nur das ich in den ersten sechs Monaten acht Wochen vor Ende kündigen kann
Oder heißt es das ich die 6 Monate gebunden bin und aufjedenfall dafür bezahlen muss.
Ich hoffe auf eine schnelle Lösung.


Mit freundlichen Grüßen
22. Januar 2015 | 16:45

Antwort

von


(3181)
Marktstraße 17/19
70372 Stuttgart
Tel: 0711-7223-6737
Web: https://www.hsv-rechtsanwaelte.de
E-Mail: hesterberg@hsv-rechtsanwaelte.de
Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Sie müssen leider in der Tat die vollen - ersten - sechs Monate zahlen, weil die ordentliche Kündigungsmöglichkeit (offensichtlich wirksam) nur so ausgestaltet ist.

Im Einzelnen:
Der 14.1.15 ist nur der Tag, an dem Sie die Kündigung ausgesprochen haben.

Eine außerordentliche Kündigung muss zwar immer möglich sein, bedarf aber zwingend eines wichtigen Grunds, den ich hier nicht erkennen kann (schwere Krankheit etc.).

Das heißt, dass Sie nur in den ersten sechs Monaten acht Wochen vor Ende dieser sechs Monate kündigen können (bzw. müssen, um die Frist zu wahren) und dass Sie an die 6 Monate gebunden sind und auf jeden Fall dafür bezahlen müssen.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Daniel Hesterberg

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