Wasserschaden ihn der Wohnung nach ausszug

| 10. Oktober 2013 14:12 |
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Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von


in unter 1 Stunde
Guten Tag
Meine Freundin und ich haben anfang dieser Woche die Endreinigung in unserer alten Wohnung durchgeführt und anschliesend die Schlüssel bein Vermiter abgegeben. Eine direkte Wohnungsübergabe gab es nicht da der Vermiter aus persönlichen gründen später nicht vorbeikommen konnte, er hatte aber ca. 1stunde zuvor die Wohnung gesehen und dabei nichts bemängelt. Am nächsten Tag (später nachmittag) rief uns der Vermieter an, der Wasseranschluss der Waschmaschiene sei aufgedreht gewessen, das auslaufende Wasser habe die kommplette Wohnung und das darrunterliegende Geschäft mehrere cm unter Waser gesetzt. Meine Freundin und ich sind uns sicher das alles zugedreht war. bzw wir hätten es ja bemergt wenn das Wasser noch läuft. Da es sich um eine Altbauwohnung handelt, die sich einfach ausgedrückt, in Sanierungsbedürftigem zustand befindet, schließe ich auch nicht aus, das der Wasseranschluss defekt ist. Bin ich nach der Schlüsselübergabe noch verpflichte mich darum zu kümmern?.
Vielen Dank im voraus
Gruß
10. Oktober 2013 | 14:33

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,
herzlichen Dank für ihre Frage und das damit entgegengebrachte Vertrauen.
Der Mieter ist für die Wohnung dann nicht mehr verantwortlich, wenn diese an den Vermieter ordnungsgemäß übergeben worden ist. Ob dies der Fall ist, könnte hier fraglich sein, da lediglich die Schlüssel übergeben worden sind. Es bedarf grundsätzlich einer entsprechenden Erklärung, dass der Vermieter wieder die Wohnung in seinen Besitz nimmt und den Mieter aus seiner Verantwortung entlässt. Dies wird zumeist durch ein entsprechendes Übergabeprotokoll geschehen und einer entsprechenden Besichtigung nach dem der Vermieter wieder die tatsächliche Sachherrschaft über die Wohnung übernimmt.
Will man diese Konstellation in die Schlüsselübergabe hineininterpretieren, insbesondere dass der Vermieter auf eine förmliche Untersuchung der Wohnung verzichtet hat, könnte man eine Entlassung des Mieters annehmen.
Ab diesem Zeitpunkt geht sodann die Gefahr einer Verschlechterung oder eines Schadens auf den Vermieter über, sofern er einen solchen hätte nicht erkennen können.
Daher kommt es weiterhin auch auf die weiteren Umstände an, zum Beispiel wie der Schaden konkret entstanden ist, also ob zum Beispiel der Wasseranschluss defekt gewesen ist oder ob tatsächlich der Hahn aufgedreht gewesen ist.
Beweisrechtlich dürfte es daher ohne weiteres schwierig werden, die genaue Ursache herauszufinden.
Sofern also mit der Schlüsselübergabe hier der Vermieter einverstanden gewesen ist, dass die Wohnung wieder in seinen Besitz geht, ist er ab diesem Zeitpunkt auch verantwortlich, es sei denn er weist nach, dass der Anschluss bereits vor der Schlüsselübergabe aufgedreht worden ist.
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Rechtsanwalt Christian Joachim

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