11. Juli 2015
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15:06
Antwort
vonRechtsanwalt Peter Eichhorn
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Ihre Frage, "Muß ich die Holzdecke / Laminatboden ebenso entfernen wie die Küche ?", beantworte ich wie folgt.
Bei Beendigung des Mietverhältnisses müssen Sie die Wohnung zurückgeben (§ 546 Abs. 1 BGB).
Einrichtungen, Aufbauten und sonstige bauliche Maßnahmen sind auch ohne spezielle Regelung im Mietvertrag zu entfernen, wenn Sie diese eingebaut oder - so wie Sie schreiben - vom Vormieter übernommen haben.
Nach Ihrer Schilderung haben Sie die Einbauten dem Vormieter abgekauft. Das ist auch im Übergabeprotokoll vermerkt.
Wenn der Vermieter darauf besteht, müssen Sie Einbauküche, Holzdecke und Laminatboden entfernen.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Eichhorn
Rechtsanwalt