Was ändert sich im neuen Jahr?

18. November 2007 09:55 |
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Familienrecht


Beantwortet von

Hallo,
meine Scheidungssache läuft nun schon ein paar Monate.
Auf einmal hat es die Gegenseite sehr eilig.
Der Scheidungstermin wurde auf den 03.12.2007 angesetzt.
Wäre es für mich besser, wenn man die Sache irgendwie ins neue Jahr hinauszögern würde?
Ich hörte, dass es dann z.B. eine neues Unterhaltsrrecht gäbe.
Welche Nachteile habe ich bei einem Scheidungstermin in diesem Jahr?
Besten Gruß
Daniel
18. November 2007 | 12:43

Antwort

von


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Sehr geehrte Damen und Herren,

ich möchte Ihre Anfrage wie folgt beantworten:

Zutreffend ist, dass sich zum 01.01.2008 das Unterhaltsrecht ändern wird. Ob es für Sie im konkreten Fall von Vorteil sein könnte, ist ohne genaue Kenntnis der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nicht pauschal zu beantworten.

Grundsätzlich sollen Unterhaltsverpflichtete nach der Reform besser gestellt werden. Insbesondere soll die Zeitspanne für die Leistung von Unterhalt kürzer werden und der Unterhalstberechtigte soll angehalten werden, selbst für sein Einkommen zu sorgen. Somit kann es unter Umständen für den Unterhalsverpflichteten von Vorteil sein, die Scheidung ins Jahr 2008 zu verschieben. Jedoch sind hier die Übergangsvorschriften zu beachten und ob dann im Ergebnis das neue Unterhaltsrecht auf Ihren Fall Anwendung findet.

Ebenso wird es zum 01.01.2008 Änderungen hinsichtlich der Unterhaltsverpflichtung gegenüber den minderjährigen Kindern geben.

Ich hoffe meine Antwort genügt Ihnen für eine erste Orientierung im Rahmen der Erstberatung und ich darf darauf hinweisen, dass meine Ausführungen auf Ihrer Sachverhaltsdarstellung beruhen.

Gern können Sie von Ihrem Recht zu einer Nachfrage Gebrauch machen. Weitergehende Fragen beantworte ich für Sie im Rahmen einer Mandatsübertragung, ebenso übernehme ich gern weitere Tätigkeiten im Rahmen eines Mandats. Eine Mandatsausführung kann unbeachtlich der örtlichen Entfernung erfolgen und eine Informationsweiterleitung erfolgt dann per E-Mail, Post etc..

Mit vorzüglicher Hochachtung
Simone Sperling
Rechtsanwältin
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