Warenkreditbetrug nach Verurteilung wegen Diebstahl

12. November 2012 23:38 |
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Strafrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden
sehr geehrte damen und herren habe vor ca einem jahr einen wahrenkreditbetrug begangen wurde schonmal wegen diebstahl zu 80tagessätzen verurteilt bin mitlerweile 28 habe schreiben von gericht bekommen das ich sich um 2fachen betrug handelt es geht um einen betrag zwischen 150 und 200€ wie hoch würde meine strafe ausfallen
13. November 2012 | 00:45

Antwort

von


(140)
Oppenhoffallee 101
52066 Aachen
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Web: https://www.momm-und-huppertz.de
E-Mail: kontakt@anwalt-huppertz.de
Sehr geehrter Ratsuchender,

Ihre Fragen beantworte ich Ihnen im Rahmen einer Erstberatung unter Berücksichtigung Ihrer Schilderung und des gewählten Einsatzes gerne wie folgt.


Vorneweg das Wichtigste:

Ich empfehle Ihnen, einen Verteidiger einzuschalten. Dieser (und nicht Sie persönlich) kann zunächst Akteneinsicht nehmen, § 147 Abs. 1 StPO. Nur so können überhaupt der aktuelle Sachstand und die Beweislage vollständig und zuverlässig in Erfahrung gebracht werden.

Dann kann eine konkrete Beurteilung abgegeben werden. Anschließend - und sinnvoller Weise nur anschließend - kann dann eine Verteidigungsstrategie abgestimmt werden.

Im dem Zeitpunkt kann auch beurteilt werden, ob das Verfahren möglicher Weise mit einer Einstellung und damit ohne Strafe beendet werden kann.


Vorsorglich und allgemein gehalten zu einem möglichen Strafmaß:

Nach Ihrer Darstellung geht es um mehrere Taten in Tatmherheit, § 53 StGB.

Für jede Tat ist zunächst auf eine Einzelstrafe zu erkennen. Anschließend erfolgt eine Gesamtstrafenbildung. Im Rahmen der Gesamtstrafenbildung werden die Einzelstrafen nicht zusammengerechnet. Allerdings ist die Gesamtstrafe höher als die höhere der beiden Einzelstrafen.

Betrug wird bestraft mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe.

Die Strafzumessung erfolgt unter Berücksichtigung aller Besonderheiten des Einzelfalls durch den Richter.

Negativ ist eine einschlägige Vorstrafe. Die Höhe des Schadens ist natürlich auch entscheidend (200,00 € eher gering).

Positiv zu berücksichtigen sind ein Geständnis und/oder eine Wiedergutmachung.


Es erscheint durchaus realistisch, dass es wenn auf eine Geldstrafe hinausläuft.


Ich hoffe, Ihnen geholfen und einen ersten Überblick verschafft zu haben. Hierzu dient das vorliegende Forum. Eine Einzelfalltätigkeit kann und will dieser Beitrag natürlich nicht ersetzen.

Für Ihre Verteidigung stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.


Rechtsanwalt Christoph M. Huppertz

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