Sehr geehrter Ratsuchender,
Sie müssen zwischen der Eintragung in das Bundeszentralregister und die Aufnahme in ein Führungszeugnis entscheiden.
Die Eintragung im Bundeszentralregister wird grundsätzlich gar nicht gelöscht. Ihre Verurteilung wird aber nach Ablauf von drei Jahren ab Datum des Urteils nicht mehr in ein Führungszeugnis aufgenommen.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas J. Lauer
Rechtsanwalt
Sie müssen zwischen der Eintragung in das Bundeszentralregister und die Aufnahme in ein Führungszeugnis entscheiden.
Die Eintragung im Bundeszentralregister wird grundsätzlich gar nicht gelöscht. Ihre Verurteilung wird aber nach Ablauf von drei Jahren ab Datum des Urteils nicht mehr in ein Führungszeugnis aufgenommen.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas J. Lauer
Rechtsanwalt