26. August 2020
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14:24
Antwort
vonRechtsanwalt Sebastian Braun
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E-Mail: braun@rechtsanwalt-braun.berlin
aufgrund der übermittelten Information beantworte ich Ihre Frage wie folgt.
Sie sollten die neue Krankheit auf jeden Fall der Krankenkasse melden, da die Krankenkasse soundso davon erfährt, durch die Rechnung des Krankenhauses.
Durch die neue Krankheit passiert auch nichts weiter in Bezug auf das Krankengeld, da sich die Bezugsdauer des Krankengeldes in Ihrer Situation nicht verlängert (Sie sind noch im Krankengeldbezug).
Sie sollten die neue Krankheit daher der Krankenkasse melden, falls diese in fernerer Zukunft vielleicht noch einmal auftritt und dann alleine die Ursache für eine Arbeitsunfähigkeit ist.
Ich hoffe, dass ich Ihre Frage beantwortet habe, bei eventuellen Nachfragen können Sie gerne die kostenlose Nachfrageoption benutzen.
Berücksichtigen Sie bitte, dass auch kleine Sachverhaltsänderungen zu einer gänzlich anderen rechtlichen Bewertung führen können.
Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Braun
Rechtsanwalt