2. Januar 2018
|
22:55
Antwort
vonRechtsanwalt Dr. Felix Hoffmeyer, LL.M.
Schwarzer Bär 4
30449 Hannover
Tel: 0511 1322 1696
Tel: 0177 299 3178 ()
Web: https://www.kanzlei-hoffmeyer.de
E-Mail: info@kanzlei-hoffmeyer.de
Ansprüche bei einer abgebrochenen eBay Auktion hat nur der zum Zeitpunkt des Abbruches Höchstbietende. Andere Bieter haben keine rechtliche Grundlage gegen Sie vorzugehen. Sie sollten allerdings trotzdem dem Höchstbietenden die Anfechtung erklären und darauf hinweisen, dass Sie die Auktion abgebrochen haben, weil die Hertz Zahl falsch gewesen war.
Bei weiteren Fragen oder wenn Sie bei diesem Fall Hilfe brauchen sollten, stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung, da unsere Kanzlei auch auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist, ohne dass Ihnen dadurch Mehrkosten entstehen. Die von Ihnen entrichtete Beratungsgebühr würde im Falle einer Beauftragung angerechnet werden.
Mit freundlichen Grüßen
Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt