Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
ich bedanke mich für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage des von Ihnen geschilderten Sachverhalts wie folgt summarisch beantworten will:
„…ob ich ein Recht habe zu dem bevorstehenden Gespräch eine Person meines Vertrauens (den Filialleiter) hinzuzunehmen! Meistens will die Konzernspitze diese Art Gespräche mit dem Mitarbeiter alleine führen.“
Ein Recht hierzu haben Sie nicht. Sie sollten dennoch versuchen, den Filialleiter mit ins Boot zu nehmen.
„… wie ich mich anlässlich dieses Gespräches verhalten soll.“
Zunächst haben Sie meine vollste Sympathie (mit der Sie z. Z. zugegebenermaßen wenig anfangen können), da ich Ihr Verhalten geradezu vorbildlich finde. Dies sehen Unternehmen, die keinen Wert auf zufriedenes Personal legen, leider anders.
Sie sollten den Sachverhalt schriftlich fixieren. Das gibt Ihnen morgen die entsprechende Sicherheit. Vielleicht haben Sie Zeugen für den Umstand, dass das Netz beschädigt war?
Positiv wäre auch die schriftliche Aussage Ihres Filialleiters, dass Sie das Obst, welches Sie verkaufen, vorher probieren dürften/sollten. Ob sich Ihr Filialleiter hierzu bereit findet, wird sich zeigen. Steht er zu seiner Aussage, dürften Sie sowohl strafrechtlich (s. u.) und arbeitsrechtlich nichts zu befürchten haben.
Auf diesem Verhalten eine Kündigung zu stützen, dürfte m. E. aussichtslos sein. Sie sollten im Fall der Kündigung sofort einen arbeitsrechtlich spezialisierten Anwalt aufsuchen.
„…mit welchen realistischen Konsequenzen ich im schlimmsten Fall zu rechnen hätte.“
Möglich wäre eine Anzeige wegen Diebstahls. Wegen des geringen Schadens der – wenn überhaupt – entstanden ist, wird eine Bestrafung nicht ins Gewicht fallen.
Die größere Gefahr, auf Realisierung das Verhalten Ihrer Vorgesetzten schließen lässt, sehe ich in den arbeitsrechtlichen Konsequenzen und dem Druck, der auf Sie aufgebaut werden soll. Hierzu lässt sich nur Eines sagen: Nach Ihrer Schilderung haben Sie Ihre arbeitsvertraglichen Pflichten nicht in einem Maß verletzt, welches eine Kündigung rechtfertigt. Sollte eine Abmahnung sollten Sie eine Gegendarstellung zu den Akten geben. Diese wäre besonders wirksam, wenn Ihr Filialleiter seine Aussage schriftlich bestätigen würde.
Ich hoffe, Ihnen mit meiner Auskunft weiter geholfen zu haben.
Mit freundlichem Gruß
M. Timm
-Rechtsanwalt-
www.peukerttimm.de
ich bedanke mich für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage des von Ihnen geschilderten Sachverhalts wie folgt summarisch beantworten will:
„…ob ich ein Recht habe zu dem bevorstehenden Gespräch eine Person meines Vertrauens (den Filialleiter) hinzuzunehmen! Meistens will die Konzernspitze diese Art Gespräche mit dem Mitarbeiter alleine führen.“
Ein Recht hierzu haben Sie nicht. Sie sollten dennoch versuchen, den Filialleiter mit ins Boot zu nehmen.
„… wie ich mich anlässlich dieses Gespräches verhalten soll.“
Zunächst haben Sie meine vollste Sympathie (mit der Sie z. Z. zugegebenermaßen wenig anfangen können), da ich Ihr Verhalten geradezu vorbildlich finde. Dies sehen Unternehmen, die keinen Wert auf zufriedenes Personal legen, leider anders.
Sie sollten den Sachverhalt schriftlich fixieren. Das gibt Ihnen morgen die entsprechende Sicherheit. Vielleicht haben Sie Zeugen für den Umstand, dass das Netz beschädigt war?
Positiv wäre auch die schriftliche Aussage Ihres Filialleiters, dass Sie das Obst, welches Sie verkaufen, vorher probieren dürften/sollten. Ob sich Ihr Filialleiter hierzu bereit findet, wird sich zeigen. Steht er zu seiner Aussage, dürften Sie sowohl strafrechtlich (s. u.) und arbeitsrechtlich nichts zu befürchten haben.
Auf diesem Verhalten eine Kündigung zu stützen, dürfte m. E. aussichtslos sein. Sie sollten im Fall der Kündigung sofort einen arbeitsrechtlich spezialisierten Anwalt aufsuchen.
„…mit welchen realistischen Konsequenzen ich im schlimmsten Fall zu rechnen hätte.“
Möglich wäre eine Anzeige wegen Diebstahls. Wegen des geringen Schadens der – wenn überhaupt – entstanden ist, wird eine Bestrafung nicht ins Gewicht fallen.
Die größere Gefahr, auf Realisierung das Verhalten Ihrer Vorgesetzten schließen lässt, sehe ich in den arbeitsrechtlichen Konsequenzen und dem Druck, der auf Sie aufgebaut werden soll. Hierzu lässt sich nur Eines sagen: Nach Ihrer Schilderung haben Sie Ihre arbeitsvertraglichen Pflichten nicht in einem Maß verletzt, welches eine Kündigung rechtfertigt. Sollte eine Abmahnung sollten Sie eine Gegendarstellung zu den Akten geben. Diese wäre besonders wirksam, wenn Ihr Filialleiter seine Aussage schriftlich bestätigen würde.
Ich hoffe, Ihnen mit meiner Auskunft weiter geholfen zu haben.
Mit freundlichem Gruß
M. Timm
-Rechtsanwalt-
www.peukerttimm.de