Antwort
vonRechtsanwalt Nicolas Reiser, LL.M., MLE
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gerne beantworte ich Ihre Frage auf Grundlage Ihrer Angaben wie folgt:
Zunächst einmal ist es richtig, dass weder Mutter noch Sohn zu dem Termin erscheinen müssen. Gründe müssen nicht angegeben werden. Wenn auch nur etwas unklar ist, worum es genau geht, empfehle ich auch, den Termin nicht wahrzunehmen und keine Angaben bei der Polizei zu machen. Ein Nachteil kann daraus nicht entstehen. Ein Einlassung/Erklärung ist jederzeit danach noch möglich.
Was schlimmstenfalls zu erwarten ist, kann ich nicht seriös beantworten, da das eben maßgeblich vom Tatvorwurf abhängt. Beschuldigt ist er wegen Besitz von Cannabis. Dabei wäre die Menge entscheidend und inwieweit er bereits wegen Drogen aufgefallen ist. Ich gehe einmal davon aus, dass er noch nicht aufgefallen ist und es sich bei der Menge eher um den Bereich einer geringen Menge für den Eigenbedarf dreht. Dann besteht eine große Chance, dass das Verfahren ohne weitere Konsequenzen eingestellt wird. Auch beim Ladendiebstahl besteht diese Chance, da Verfahren nach dem Jugendgerichtsgesetz (§ 45 JGG) einfacher eingestellt werden können. Möglich ist aber auch eine Anklage und dann eine Einstellung erst im Gerichtstermin (§ 47 JGG), wenn z.B. die Staatsanwaltschaft das Gefühl hat, dass ein "Warnschuss" notwendig ist.
Wenn Unklarheit bzgl. des Verwurfs bestehen sollte über einen Rechtsanwalt Akteneinsicht beantragt werden. Dann kann festgestellt werden, was genau dem Sohn vorgeworfen wird.
Ich hoffe, dass ich Ihnen weiterhelfen konnte. Bei Unklarheiten nutzen Sie bitte die kostenlose Nachfragefunktion.
Mit freundlichen Grüßen
Nicolas Reiser
Rechtsanwalt
Sehr geehrter Herr Reiser,
vielen Dank, Ihre Antwort ist sehr hilfreich!
Ich habe nur noch ein paar Ergänzende Fragen oder Infos:
Muss der Termin bei der Polizei abgesagt werden?
Der Bub war bisher noch nicht auffällig. Soll die Dame über den Button direkt Akteneinsicht beantragen oder erst, falls etwas von der Staatsanwaltschaft kommt?
Vielen Dank!
Vielen Dank für die Nachfrage.
Der Termin muss nicht abgesagt werden, die Polizei vermutet dann, dass keine Einlassung abgegeben werden soll.
Bzgl der Akteneinsicht sollte vielleicht der Sohn gefragt werden ob es sich um Schlimmeres handeln könnte. Wenn nicht, kann m.E. auch abgewartet werden
Sollten Sie noch weitere Hilfe benötigen, schreiben Sie mir gerne eine E-Mail.
Nicolas Reiser
Rechtsanwalt