Von Verkäufer belogen

27. Juni 2010 13:32 |
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Kaufrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden
Hallo,

am Dienstag 22.06. war ich mit meiner Freundin und meinem Bruder bei einem Autohändler.

Eine seiner Aussagen:
- Ein 18% Maschinenringrabatt sei möglich. Auf unsere Frage ob wir uns noch schnell anmelden könnten, meinte er, dass das nichts bringen würde, da man mind. 6 Monate Mitglied sein müsste

Am Abend bin ich nochmal zum Händler um den Kaufvertrag zu unterschreiben, im Gespräch VOR der Unterschrift sagte er:
- Die Lieferezit würde voraussichtlich 8 - 10 Wochen betragen, eventuell auch 12 Wochen. Ich meinte dann, dass ich aber spätestens bis zum Winter ein neues Auto haben möchte, weil ich es nur deswegen kaufe und es mir ansonsten nichts mehr bringen würde. Er meinte bis zum Winter sei es auf jedenfall da, ich könne spätestens im September mit dem Auto rechnen.

- Auf die Frage nach der Inzahlungnahme meines alten Autos, machte er mir ein Angebot von 1700 Euro. Nach kurzem hin und her und viel Rechnernei waren es dann 1800 Euro, aber nur wenn ich die Windschutzscheibe wechseln und noch einen Kundendienst machen würde.

Danach habe ich sowohl Verkauf- als auch den Kaufvertrag unterschrieben.

Am Mittwoch 28.06. fährt mein Bruder zu einem anderen Händler, außerhalb der Stadt und etwas kleiner. Dieser meinte, das mit dem Rabatt von 18% sei kein Problem wenn er sich noch anmelden würde, allerdings müsste er mit einer Lieferzeit von 4 - 6 Monaten rechnen und doch eher mit 6 Monaten, da die Nachfrage so hoch sei.
Das mit dem Rabatt wollte ich noch nicht glauben, aber das mit der Lieferzeit hatte ich an diesem Tag auch schon häufiger im Internet gelesen. Als ich ihn telefonisch darauf ansprach meinte er, dass sei ihm alles neu und er wüsste nich wo der andere Händler diese Angaben her hätte.

Am Donnerstag 29.06. erhalte ich für mein Auto ein Angebot über 3900 Euro, ohne Reparaturen. Am Telefon meinte der Händler dass er den Vertrag nicht mehr rückgängig machen könne. Nach einer ausführlichen Email von meiner Seite konnte ich das Auto dann doch kulanterweise anderweitig verkaufen.
Am selben Tag wird mein Bruder Mitglied beim Maschinenring. Mit dem Anmeldeformular fährt er zu meinem Händler und erzählt ihm, dass der andere Händler ihm die 18% geben würde. Daraufhin gibt ihm mein Händler die 18% die doch eig. erst nach 6 Monaten möglich seien!
Beim Verkaufsgespräch rät ihm dann der Händler ein Auto zu kaufen, dass sofort verfügbar sei, da er heute morgen eine Nachricht bekommen hätte, das die Lieferzeit jetzt mind. 4 Monate betragen würde!

Meine Fragen sind nun:
- Was mache ich wenn das Auto wirklich erst im Winter kommt, wobei ich ausdürcklich gesagt habe, dass mir das zu spät ist? Der Verkäufer hat mich hier wissentlich belogen, denn es fällt mir schwer zu glauben, dass er zufällig einen Tag nach unserem Gespräch eine Nachricht erhalten habe und somit schlechter informiert sei, als ein kleiner Händler auf dem Land.

- Ist das mit den 18% rechtmäßig? Laut seiner Aussage hätte er nicht 6 Monate Mitgliedschaft gesagt, sondern man bräuchte irgendeinen Zettel den man IN DER REGEL nach erst 6 Monaten erhalten würde (mein Bruder, meine Freundin und ich haben aber definitiv 6 Monate Mitgleidschaft gehört und von diesem ominösen Zettel war nie die rede). Es sei aber zu erwähnen, das mein Bruder nur das Anmeldeformular dabei hatte und nicht diesen Zettel mit irgendeiner Bestätigung.

- Kann ich vom Kaufvertrag irgendwie zurücktreten? Es kann doch nicht sein dass mir ein Verkäufer erzählen kann was er will und das keinerlei Konsequenzen für ihn hat. Es ging ihm definitiv nur darum ein Auto zu verkaufen, egal ob die Informationen richtig oder falsch waren.
27. Juni 2010 | 14:07

Antwort

von


(513)
Groner Landstr. 59
37081 Göttingen
Tel: 05513097470
Web: https://www.Kanzlei-Lars-Liedtke.de
E-Mail: Kanzlei@RA-Liedtke.de
Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Zunächst möchte ich darauf hinweisen, dass dieses Forum lediglich die Funktion hat, Ihnen einen ersten Überblick über die Rechtslage zu geben. Eine persönliche Beratung/Vertretung kann und soll hierdurch nicht ersetzt werden. Hinzufügen oder Weglassen wesentlicher Tatsachen kann zu einer anderen Beurteilung des Falles führen. Unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsangaben und des von Ihnen gebotenen Einsatzes beantworte ich Ihre Frage wie folgt:

Da Sie den Verkäufer darüber informiert haben und dies auch zeugenschaftlich beweisen können, dass der Leistungszeitpunkt für Sie von wesentlichem Interesse ist, ist dieser Leistungszeitpunkt Vertragsbestandteil beworden, da der Verkäufer Ihnen ja zugesichert hatte, dass das Auto spätestens im September bereitstehen wird. Läuft dieser Zeitpunkt ab, verletzt der Verkäufer die ihm obliegenden Vertragspflichten, so dass Sie dann (also ab dem 01.10.2010) gem. § 323 BGB vom Kaufvertrag zurücktreten können.

Sollte der Verkäufer Sie bzgl den Voraussetzungen des Rabattes belogen haben, stellt dies eine vorvertragliche Pflichtverletzung dar, so dass Sie gem. §§ 280 I, 311 II, 241 II BGB Ersatz des Ihnen entstandenen Vertrauensschadens verlangen könnten. Das heißt: Hätte der Verkäufer Ihnen den Rabatt nicht gewährt und Sie dahingehend belogen, dass kein Verkäufer Ihnen diesen Rabatt gewähren würde und hätten Sie den Rabatt dann anderswo bekommen, könnten Sie diesen Differenzbetrag vom Verkäufer ersetzt verlangen. Da Sie nun jedoch den Rabatt noch erhalten haben, ist Ihnen diesbezüglich kein Schaden entstanden. Aus dieser Pflichtverletzung des Verkäufers resultiert jedoch keine Möglichkeit, sich vom Vertrag zu lösen.

Eine arglistige Täuschung berechtigt gem. § 123 BGB zu einer Anfechtung des Vertrags. Anders als beim Rücktritt müssen Sie damit auch nicht bis zum Ablauf des Lieferzeitpunktes warten. Sie können die Anfechtung bereits jetzt erklären, allerdings obliegt Ihnen hier die Beweislast, das heißt, dass Sie beweisen können müssen, dass der Verkäufer Sie bezüglich des Lieferzeitpunktes vorsätzlich belogen hat und dass Sie in Kenntnis der wahren Tatsachen den Vertrag nicht geschlossen hätten.

Ich hoffe, Ihnen einen ersten Überblick über die Rechtslage gegeben zu haben.


Rechtsanwalt Lars Liedtke

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