24. Juli 2012
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14:33
Antwort
vonRechtsanwältin Sylvia True-Bohle
Damm 2
26135 Oldenburg
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ob im FSJ überhaupt noch Unterhalt zu zahlen ist, wird in der Rechtsprechung unterschiedlich gesehen.
Dient das FSJ Ihres Sohnes der Vorbereitung einer Ausbildung, wird der Unterhaltsanspruch weiter bestehen. Als ungedeckter Bedarf sind 186,00 € anzunehmen. Das ist dann der Betrag, der dem Sohn zustehen würde.
Wird der Bedarf des Sohnes durch freie Unterkunft bei den Großeltern gedeckt, würde sich dieses auf den Bedarf auswirken.
Sie müssen und sollten auch keine Bürgschaft übernehmen. Ihr Sohn hat nun seine eigene Lebensstellung und muss dieses Problem letztlich allein regeln.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
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