Antwort
vonRechtsanwalt Ernesto Grueneberg, LL.M.
Kurfürstendamm 167-168
10707 Berlin
Tel: 030 577 057 75
Web: https://www.kanzlei-grueneberg.de
E-Mail: info@kanzlei-grueneberg.de
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Besuchvisa (sog. Schengenvisa) werden für maximal 90 Tage innerhalb eines Zeitraumes von 180 Tagen ausgestellt.
In der Regel wird zunächst ein Visum für maximal 90 Tage gewährt, welches außer seltenen Ausnahmefällen nicht verlängert werden kann.
Die Voraussetzungen für ein solchen Antrag können Sie hier nachlesen:
http://www.quito.diplo.de/contentblob/4126576/Daten/3910062/mbschengenviusm.pdf
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Ernesto Grueneberg, LL.M.
Fachanwalt für Migrationsrecht
Hallo,
die für mich nicht zweckmäßige & aufwendige 90 Tage Regelung etc. ist mir bekannt und war nicht der Kern meiner Anfrage; sondern die machbaren und praktischen Möglichkeiten für ein JAHRES Visum.
Also 12 Monate am "Stück"!!!
Ich hoffe Sie verstehen was ich meine und können mir nun praktische Tips und ausführliche Informationen mitteilen.
Ihnen meinen besten Dank vorab und alles Gute
MfG
Jochen
Hallo.
Ihr Vorhaben ist nicht realisierbar. Wenn die Freundin "für max. ein Jahr – nur so auf Besuch und zu touristischen Zwecken" in Deutschland sich aufhalten will, dann besteht dafür keine Möglichkeit.
Zwar kann ein Schengen-Visum Typ "C" als Jahresvisum ausgestellt werden (sogar für bis zu 5 Jahren). Dieses Visums berechtigt aber trotzdem zu einem max. Verblieb von 90 Tagen innerhalb 180 Tagen.
Alles darüber hinausgehende bedarf es eines nationalen Visums, was für Tourismus/Besuch nicht in Frage kommt.