10. August 2006
|
11:35
Antwort
vonRechtsanwalt Christian Joachim
Stiller Winkel 3
18225 Kühlungsborn
Tel: 038203/899120
Tel: 0177/7240222
Web: https://www.rechtsbuero24.de
E-Mail: info@rechtsbuero24.de
vielen Dank für Ihre Fragen, die ich anhand Ihrer Angaben und gemessen an Ihrem Einsatz wie folgt beantworten darf:
Die Wiedergabe von öffentlichen Darstellungen in Textform ist grds. möglich, da Sie damit lediglich für de Öffentlichkeit bestimmte Wahrnehmungen wiedergeben. An der Textform, die sich dann nicht an den Dialogen wörtlich orientieren sollte, besteht grds. ein eigenes Urheberrecht.
Hinsichtlich der Screenshots dürfte es problematisch sein, diese abzubilden, da dem Filmproduzenten an den Bildern, ähnlich einer Fotografie, ein Urheberrecht zusteht. Auch wäre es bereits fraglich, ob Sie ein eigenes Werk schaffen würden, alleine durch die Betätigung einer Tastenkombination. Hier sollten Sie das Einverständnis der Filmproduzenten einholen, um auf der sicheren Seite zu sein.
Eine Liste mit Zitaten oder auch Fehlern aus der einzelnen Episode dürfte bei Nennung der jeweiligen Quelle möglich sein.
Die Angabe der Sendezeiten und des Senders ist ebenfalls möglich, da es sich hier auch um Informationen handelt, die für die Öffentlichkeit bestimmt sind.
Für die Internetseiten, wie auch das Forum einschließlich der Benutzergrafiken, sind Sie im Zweifel mitverantwortlich. Die Rechtssprechung geht hier von einer Kontrollpflicht aus, soweit diese technisch zu realisieren ist. Zwar sind die Benutzer ebenfalls für Urheberrechtsverletzungen verantwortlich, jedoch besteht diese unabhängig von Ihrer Verantwortung.
Ich hoffe,Ihre Fragen vorerst für eine erste Orientierung hilfreich beantwortet zu haben und stehe Ihnen gerne im Rahmen der Nachfragefunktion zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Christian Joachim
-Rechtsanwalt-
Rechtsanwalt Christian Joachim