Vertragsbruch: Hochzeitsfotograf kam nicht

| 13. August 2010 11:01 |
Preis: 50€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Vertragsrecht


Sehr geehrte Damen und Herren,

wir haben für unsere Hochzeit einen Fotografen mit einer Hochzeitsreportage beauftragt - mit schriftlichen Vertrag und 10%-Anzahlung. Der Auftragswert betrug 800 Euro.

Aber am Hochzeitstag kam der Fotograf nicht und war auch telefonisch nicht erreichbar.

Am Folgetag rief er uns an und entschuldigte sich. Er hatte unseren Termin nicht aufgeschrieben und es kam zu einer Doppelbuchung. Sein Angebot: Rückzahlung der 10%, 300 Euro Entschädigung und ein Fotoshooting in Hochzeitskleidung.

Letzteres kommt für uns nicht in Frage. Die Reinigung der Sachen, Hochsteckfrisur, etc. würden uns Mehrkosten verursachen. Außerdem würden wir uns dabei nur ärgern ...

Unsere Frage: Sollen wir das Entschädigungsangebot annehmen ?
Wir hatten an unserem Hochzeitstag nun keinen profesionellen Fotografen. Der Tag war versaut und ist unwiederruflich.
Gefühlsmäßig erscheint uns das Angebot als lächerlich.
Aber bevor wir gar nichts bekommen...

Vielen Dank für Ihren Rat !
Mit freundlichen Grüßen

Manuela Ohk

Sehr geehrter Fragesteller:

gerne beantworte ich Ihre Frage ich auf Grund des dargelegten Sachverhalts wie folgt:

Natürlich ist es ausserordentlich bedauerlich, dass dieser einmalige Tag nicht professionell festgehalten wurde.

Hätten Sie kurzfristig einen anderen Fotografen besorgt, der teurer gewesen wäre, so hätte Ihnen Ihr Fototograf die Differenz in Höhe des Ihnen dadurch entstandenen tatsächlichen Schadens ersetzen müssen.

Dies ist jedoch nach Ihren Angaben nicht erfolgt, es handelt sich also um einen sog. immateriellen Schaden, der nach deutschem Recht nur schlecht abgesichert ist.

Sofern keine vertragliche Vertragsstrafe vereinbart war (davon gehe ich aus), verbliebe daher allenfalls ein Anspruch auf Schmerzensgeld.

Die Voraussetzungen des § 253 II BGB sind aber bei Ihnen nicht erfüllt (keine Verletzung von Körper, Gesundheit Freiheit oder sex. Selbstbestimmung), sodass Sie m Ende eigentlich keine Ansprüche haben.

Ich kann Ihnen daher empfehlen, das Angebot des Fotografen anzunehmen.

Wenn Sie das gestellte Fotoshooting ablehnen, welches ja für den Fotografen auch mit Aufwand verbunden ist, würde ich versuchen, die Zahlung dafür auf 4-500 Euro zu erhöhen.

Einen ersten Überblick über die bestehende Rechtslage hoffe ich Ihnen gegeben und Ihnen damit weitergeholfen zu haben.

Sofern Sie weitere Hilfestellung benötigen, können Sie sich gerne an mich wenden.

Mit freundlichem Gruß

Michael J. Zürn
Rechtsanwalt
Bewertung des Fragestellers 13. August 2010 | 13:27

Hat Ihnen der Anwalt weitergeholfen?

Wie verständlich war der Anwalt?

Wie ausführlich war die Arbeit?

Wie freundlich war der Anwalt?

Empfehlen Sie diesen Anwalt weiter?