Antwort
vonRechtsanwältin Daniela Weise-Ettingshausen
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07749 Jena
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E-Mail: dweise@raschwerin.de
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Es gehört grds. zu den Pflichten eines Handelsvertreters, keine Unternehmen zu vertreten, die mit ihren Produkten im Wettbewerb zu einem anderen vertretenen Unternehmen stehen. Daher findet sich auch in Ihrem vertrag eine entsprechende Klausel. Eine derartige Beschränkung der Erwerbstätigkeit besteht allerdings nicht nach Ende des Handelsvertretervertrages.
Gemäß § 25 HVertrG ist eine Vereinbarung, durch die der Handelsvertreter für die Zeit nach Beendigung des Vertragsverhältnisses in seiner Erwerbstätigkeit beschränkt wird, jedoch unwirksam. Dies bedeutet, dass die Klausel nur solange Wirksamkeit besaß, als Sie noch für die Firma tätig waren. Nach Beendigung des Vertrages ist ein derartiges Wettbewerbsverbot unzulässig.
Entscheidend sind nur Verstöße gegen die Klausel, die Sie während Ihrer Tätigkeit bei der Firma begangen haben. Solche liegen aber - außer dem einen Kunden - nach Ihrem Sachvortrag nicht vor. Vielmehr geht es nur um Handlungen nach dem Ende des Vertrages. Hierbei sind Sie frei in Ihren Handlungen und können nicht durch ein Wettbewerbsverbot beschränkt werden.
Der Vertrag mit den Kunden war wettbewerbswidrig, weswegen aus diesem Grunde von Ihnen eine Unterlassungserklärung und auch Auskunft verlangt werden kann. Dies betrifft aber nur diesen einen Fall. Die Auskunft beschränkt sich zudem auf Ihre Zeit, als Sie noch bei der Firma tätig waren. Über Ihre selbständige Tätigkeit müssen Sie keine Auskunft geben, da hier die Klausel nicht wirksam ist.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Daniela Weise, Rechtsanwältin
Rechtsanwältin Daniela Weise-Ettingshausen
Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort,
ist es denn so, dass in dem Fall wo ich den Vertrag storniert habe Schadenersatzansprüche gegen mich gestellt werden können? Es ist ja kein Schaden entstanden. Nach Ihrer Antwort ist es also so, dass es keine Möglichkeit für mein altes Unternehmen gibt eine Auskunft zu fordern für den Zeitraum nach der Vertragsbeendigung?
Ich würde mich freuen, wenn Sie mich telefonisch beraten können.
Soweit kein Schaden entstanden ist, müssen Sie auch keinen Schadenersatz zahlen.
Für den Zeitraum nach Beendigung Ihrer Tätigkeit müssen Sie keine Auskunft geben.
Soweit Sie eine weitere telefonische Beratung wünschen, können Sie gern einen Telefontermin mit meinem Büro abstimmmen.