Vertragsbruch Handelsvertreter

| 3. September 2013 13:23 |
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Vertragsrecht


Beantwortet von

Guten Tag,

ich hätte gerne folgende Frage beantwortet.

Ich habe bei einer Firma als Handelsvertreter Ware vertrieben. Im April habe ich gekündigt und im Mai ist mein Vertrag ausgelaufen.
Ich hatte in meinem Handelsvertretervertrag eine Klausel, dass ich sobald ich eine andere Tätigkeit eingehe diese schriftlich anmelden muss, wenn es um Konkurrenzprodukte geht. Da ich mich im Januar auf eigene Rechnung selbstständig gemacht habe und erstmal sehen wollte wie es läuft habe ich das nicht getan und habe einem Kunden der Firma für die ich zu dem Zeitpunkt noch tätig war Ware verkauft die mit dem Unternehmen konkurrieren.

Dieser Fall ist jetzt bekannt geworden und der Kunde wurde von meinem alten Unternehmen auf seine Seite gezogen und würde bestätigen, dass ich mich angeblich im Namen meiner alten Firma gemeldet habe. Dieses war aber nicht der Fall. Aber ok.

Jetzt geht es darum, dass ich von dem Anwalt meines alten Unternehmens ein Schreiben bekommen habe, dass ich eine Unterlassungserklärung unterschreiben soll, das ich die Kundin der Firma nicht weiter besuchen werde. Jetzt ist mein Vertragsverhältnis wie schon erwähnt bereits beendet. Außerdem soll ich eine Auskunft erteilen ob und wo ich weitere Verträge abgeschlossen habe.

Den Vertrag mit dem Kunden um den es geht habe ich bereits storniert. Demnach ist meiner alten Firma auch kein Schaden entstanden. Außerdem hat der Kunde seit 5 Jahren nichts mehr in meinem alten Unternehmen gekauft.

Ich möchte diese Unterlassungserklärung eigentlich nicht unterschreiben, da ich natürlich gleiche Waren verkaufen möchte. Und ich wie ich bereits auch gelesen habe mit meinem alten Unternehmen in Konkurrenz treten darf.

Was würden Sie mir raten? Mir wurde jetzt angedroht, dass wenn ich die Unterlassungserklärung nicht unterschreibe ich über eine Stufenklage verklagt werden soll. Dort müsste ich dann wohl meine gesamten Einnahmen und Kunden angeben.
Ist das wirklich der Fall? Und welchen Zeitraum muss ich dann angebend? Auch die Zeit nachdem mein Vertrag mit meiner alten Firma ausgelaufen war? Und was kann mir in einer Klage passieren, wenn ich den Vertrag mit dem Kunden bereits storniert habe?


Vielen Dank für die Ihre Antwort.
3. September 2013 | 15:32

Antwort

von


(132)
Golmsdorfer Straße 11
07749 Jena
Tel: 03641 2692037
Web: https://www.raschwerin.de
E-Mail: dweise@raschwerin.de
Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:


Es gehört grds. zu den Pflichten eines Handelsvertreters, keine Unternehmen zu vertreten, die mit ihren Produkten im Wettbewerb zu einem anderen vertretenen Unternehmen stehen. Daher findet sich auch in Ihrem vertrag eine entsprechende Klausel. Eine derartige Beschränkung der Erwerbstätigkeit besteht allerdings nicht nach Ende des Handelsvertretervertrages.

Gemäß § 25 HVertrG ist eine Vereinbarung, durch die der Handelsvertreter für die Zeit nach Beendigung des Vertragsverhältnisses in seiner Erwerbstätigkeit beschränkt wird, jedoch unwirksam. Dies bedeutet, dass die Klausel nur solange Wirksamkeit besaß, als Sie noch für die Firma tätig waren. Nach Beendigung des Vertrages ist ein derartiges Wettbewerbsverbot unzulässig.

Entscheidend sind nur Verstöße gegen die Klausel, die Sie während Ihrer Tätigkeit bei der Firma begangen haben. Solche liegen aber - außer dem einen Kunden - nach Ihrem Sachvortrag nicht vor. Vielmehr geht es nur um Handlungen nach dem Ende des Vertrages. Hierbei sind Sie frei in Ihren Handlungen und können nicht durch ein Wettbewerbsverbot beschränkt werden.

Der Vertrag mit den Kunden war wettbewerbswidrig, weswegen aus diesem Grunde von Ihnen eine Unterlassungserklärung und auch Auskunft verlangt werden kann. Dies betrifft aber nur diesen einen Fall. Die Auskunft beschränkt sich zudem auf Ihre Zeit, als Sie noch bei der Firma tätig waren. Über Ihre selbständige Tätigkeit müssen Sie keine Auskunft geben, da hier die Klausel nicht wirksam ist.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen
Daniela Weise, Rechtsanwältin


Rechtsanwältin Daniela Weise-Ettingshausen

Rückfrage vom Fragesteller 3. September 2013 | 15:47

Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort,


ist es denn so, dass in dem Fall wo ich den Vertrag storniert habe Schadenersatzansprüche gegen mich gestellt werden können? Es ist ja kein Schaden entstanden. Nach Ihrer Antwort ist es also so, dass es keine Möglichkeit für mein altes Unternehmen gibt eine Auskunft zu fordern für den Zeitraum nach der Vertragsbeendigung?

Ich würde mich freuen, wenn Sie mich telefonisch beraten können.

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 3. September 2013 | 15:50

Soweit kein Schaden entstanden ist, müssen Sie auch keinen Schadenersatz zahlen.

Für den Zeitraum nach Beendigung Ihrer Tätigkeit müssen Sie keine Auskunft geben.

Soweit Sie eine weitere telefonische Beratung wünschen, können Sie gern einen Telefontermin mit meinem Büro abstimmmen.

Bewertung des Fragestellers 3. September 2013 | 15:39

Hat Ihnen der Anwalt weitergeholfen?

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BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 3. September 2013
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Tolle erste Beratung. Sehr zu empfehlen.


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