23. Dezember 2015
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06:36
Antwort
vonRechtsanwalt Dr. Holger Traub, Dipl. Kfm.
Königstraße 35
70173 Stuttgart
Tel: 0711/7586610
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E-Mail: info@dr-traub.legal
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
1.) Reicht dafür ein selbst erstellter Vertrag, den beide Seiten unterschreiben? Was muss in einem solchen Vertrag stehen?
Ein schriftlich erstellter Vertrag, der von den Parteien unterschrieben wird, genügt in vorliegendem Fall. Ein besonderes gesetzliches Formerfordernis ist für die Einstellung des Pferdes nicht erforderlich und vom Gesetzgeber nicht vorgesehen.
2.) Wie kann ich mich absichern bzw. mich als Privatperson rechtlich schützen, sollten Zahlungen regelmässig zu spät oder gar nicht mehr kommen?
Diesen Schutz können Sie ebenfalls über die vertragliche Vereinbarung erreichen. Beispielsweise können Sie die Gegenseite zur Stellung einer Bürgschaft veranlassen oder sich ein Pfandrecht an dem eingestellten Pferd gewähren lassen. Je nach vertraglicher Vereinbarung werden dann die Sicherungsrechte im Falle eines entsprechenden Zahlungsrückstandes der Eigentümerin ausgelöst (wie beispielsweise von Ihnen bereits angedacht im Falle eines Drei-Monatigen-Zahlungsrückstandes).
3.) Bzw. wie bekomme ich einen rechtlichen Anspruch darauf, das Geld zurück zu erhalten?
Der rechtliche Anspruch ergibt sich für Sie vorliegend unmittelbar aus der vertraglichen Vereinbarung. Diese bildet die Rechtsgrundlage für Ansprüche zwischen den Parteien. Deshalb erlangt diese vorliegend auch eine entsprechende "Wichtigkeit", in welcher die Verhältnisse zwischen den Parteien hinreichend geregelt werden sollten.
4.) Kann ich so etwas wie ein Pfandrecht in den Vertrag mit aufnehmen?
Ja, können Sie und sollten Sie. Vgl. hierzu oben 2.) und Musterformular § 4 und § 5.
5.) Musterformulierungen
Unter nachfolgendem Link finden Sie einen Mustervertrag für die Einstellung eines Pferdes:
http://www.zrfv-langenscheid.de/PFERDEEINSTELLVERTRAG.pdf
Die Besonderheit, welche in vorliegendem Fall zu beachten ist ergibt sich daraus, dass in Ihrem Fall 3 Parteien beteiligt sind. Die Pferdeeigentümerin, sie als Zahlungsempfängerin und ggf. Sicherungsnehmerin sowie die Vermieterin der Stallräumlichkeiten. Hierzu ist eine gesonderte Vertragsanpassung Ihrerseits erforderlich.
Sofern Sie vor diesem Hintergrund eine rechtsanwaltliche Vertragserstellung für Ihren konkreten Fall wünschen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Meine Kontaktdaten sind in meinem Profil hinterlegt. Gerne können Sie auch die "Anwaltdirektoption" aus diesem Portal wählen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Traub
Rechtsanwalt