Vertrag ohne Unterschrift gültig

16. Dezember 2013 14:24 |
Preis: 30€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Vertragsrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Zusammenfassung

Kann ein beidseitiger Vertrag auch mündlich, also ohne Unterschrift, gültig zu Stande kommen?

Verträge können auch ohne Unterschrift, mündlich oder sogar konkludent durch entsprechendes Verhalten geschlossen werden. Ein Unternehmen, dass sich auf so einen Vertrag beruft, ist allerdings in der Beweispflicht. Als Betroffener haben Sie die Möglichkeit, beim Unternehmen nachfragen, aber auch vor Gericht eine negative Feststellungsklage zu erheben, wo dann gerichtlich festgestellt wird, dass kein Vertrag besteht.

Ich habe einen schreiben bekommen und drin war eine Rechnung,
Aber ich habe mit der Firma noch keinen Vertrag abgeschlossen.
Die Firma meinte, das der Vertrag gültig ist obwohl ich keinen Unterschrieben habe.

Welchen Paragraph finde ich das es einen Vertrag ohne Unterschrift nicht gültig ist.

Ich habe schon an die Firma schon 2 mal geschrieben, das ohne beidseitige Unterschrift kein Vertrag ist, also daher werde ich auch nicht Geld überweisen.

Die firma ist mir bekannt
16. Dezember 2013 | 14:47

Antwort

von


(3567)
Milchstraße 10
30916 Isernhagen
Tel: 0511 1322 1696
Tel: 0177 299 3178
Web: https://www.kanzlei-hoffmeyer.de
E-Mail: info@kanzlei-hoffmeyer.de
Sehr geehrter Fragesteller,

einen Paragraphen, nachdem Verträge ohne Unterschrift nicht gültig sind, gibt es nicht, da Verträge auch ohne Unterschrift, mündlich oder sogar konkludent durch entsprechendes Verhalten geschlossen werden können.

Die Firma ist allerdings in der Beweispflicht, dass diese Ihnen den Vertragsschluss nachweist, in welcher Form auch immer.

Tut sie das nicht, wird sie vor Gericht auch verlieren, sodass Sie nicht mehr tun können als nachfragen, bzw. eine negative Feststellungsklage erheben können, wo dann gerichtlich festgestellt wird, dass kein Vertrag besteht.


ANTWORT VON

(3567)

Milchstraße 10
30916 Isernhagen
Tel: 0511 1322 1696
Tel: 0177 299 3178

Web: https://www.kanzlei-hoffmeyer.de
E-Mail: info@kanzlei-hoffmeyer.de
RECHTSGEBIETE
Strafrecht, Verkehrsrecht, Vertragsrecht, Erbrecht, Verwaltungsrecht
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 119122 Bewertungen)
FRAGESTELLER
Aktuelle Bewertungen
5,0/5,0
Vielen Dank für die schnelle ausführliche Antwort. ...
5,0/5,0
Meine Frage wurde komplett in der ersten Antwort beantwortet. ...
5,0/5,0
Herr Burgmer hat meine Frage gut beantwortet, auch wenn eine abschließende Beurteilung, wie er schreibt, erst mit einer Prüfung des konkreten Vertragsentwurfs möglich ist. Für eine Ersteinschätzung bin ich jedoch im Rahmen des ... ...