15. August 2012
|
18:42
Antwort
vonRechtsanwalt Steffan Schwerin
Golmsdorfer Str. 11
07749 Jena
Tel: 036412692037
Web: https://www.jena-rechtsberatung.de
E-Mail: info@raschwerin.de
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Erkrankt man während der Vertragslaufzeit kann man den Vertrag ruhend stellen und nach Genesung fortführen.
Wenn die Krankheit aber dauerhaft ist und der Arzt bestätigt, dass man nicht mehr trainieren kann, dann kann der Vertrag fristlos gekündigt werden.
Schciken Sie ausdrücklich eine Kündigung an das Studio, legen Sie einen ärztlichen Attest bei und weisen finanzielle Forderungen zurück.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Steffan Schwerin, Rechtsanwalt
Rechtsanwalt Steffan Schwerin
Rückfrage vom Fragesteller
15. August 2012 | 18:50
Sehr geehrter Herr Schwerin,
leider geht die Antwort nicht auf den konkreten Sachverhalt ein. Bitte nochmals genau den Sachverhalt prüfen und die 3 Fragen beantworten.
Mit feundlichen Grüßen
Horst Brandtner
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt
15. August 2012 | 19:02
a)Ist der Vertrag seinerzeit rechtmäßig zustande gekommen?
Ja.
b) wenn ja, war die außerordentlichen mündl. Kündigung rechtswirksam?
Ja.
c) Ist ein etwaiger Anspruch des Studios aus dem Vertrag verjährt?
Nein.