Vertrag Fitnessstudio - Anspruch von Studio verjährt?

| 15. August 2012 17:03 |
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Vertragsrecht


Beantwortet von

Hallo, meine Frau hat am 28.12.2008 einen Vertrag abgeschlossen. Im Januar 2009 wurde sie krank und teilte dies tel. mit. Der Vertrag, so das Studio sollte " auf Eis gelegt werden".Im Frühjahr erhielt sie eine Zahlungsaufforderung. Nach tel. Hinweis, die Erkrankung sein langwierig sagte das Studio tel. zu, den Vertrag zu stornieren denn
a) sei meine Frau glaubwürdig, denn Sie habe schon einmal einen Vertrag 2 Jahre zuvor ohne Beanstandung erfüllt und
b)lt. Datenbank wäre Sie kein einziges Mal dagewesen.
Nun kommt mit Datum 14.8.12 eine Inkasso-Zahlungsaufforderung.
Frage a)Ist der Vertrag seinerzeit rechtmäßig zustande gekommen?
b) wenn ja, war die außerordentlichen mündl. Kündigung rechtswirksam?
c) Ist ein etwaiger Anspruch des Studios aus dem Vertrag verjährt?
15. August 2012 | 18:42

Antwort

von


(1245)
Golmsdorfer Str. 11
07749 Jena
Tel: 036412692037
Web: https://www.jena-rechtsberatung.de
E-Mail: info@raschwerin.de
Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:


Erkrankt man während der Vertragslaufzeit kann man den Vertrag ruhend stellen und nach Genesung fortführen.

Wenn die Krankheit aber dauerhaft ist und der Arzt bestätigt, dass man nicht mehr trainieren kann, dann kann der Vertrag fristlos gekündigt werden.

Schciken Sie ausdrücklich eine Kündigung an das Studio, legen Sie einen ärztlichen Attest bei und weisen finanzielle Forderungen zurück.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen
Steffan Schwerin, Rechtsanwalt


Rechtsanwalt Steffan Schwerin

Rückfrage vom Fragesteller 15. August 2012 | 18:50

Sehr geehrter Herr Schwerin,
leider geht die Antwort nicht auf den konkreten Sachverhalt ein. Bitte nochmals genau den Sachverhalt prüfen und die 3 Fragen beantworten.

Mit feundlichen Grüßen
Horst Brandtner

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 15. August 2012 | 19:02

a)Ist der Vertrag seinerzeit rechtmäßig zustande gekommen?

Ja.

b) wenn ja, war die außerordentlichen mündl. Kündigung rechtswirksam?

Ja.

c) Ist ein etwaiger Anspruch des Studios aus dem Vertrag verjährt?

Nein.

Bewertung des Fragestellers 15. August 2012 | 21:17

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