Vertrag Finess-Studio Fallstricke

| 15. Dezember 2023 15:41 |
Preis: 40,00 € |

Vertragsrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden
Sehr geehrte Damen und Herren,

2019 habe ich einen Vertrag zu Azubikonditionen geschlossen.Die Mitgliedschaft sollte angeblich automatisch nach 12 Monaten erlöschen, bzw. der Vertrag auslaufen , ohne dass ich etwas unternehmen müsste, so wurde mir das damals erklärt im Studio.

Leider stelle ich fest , dass die Mitgliedschaft automatisch weitergeführt worden ist, ohne dass ich informiert worden bin , die Beiträge schossen in die Höhe mittlerweile verlangt man 454 Euro.Im Jahr 2020 und 2021 hingegen nur 269 Euro.
Beträge sind also gestiegen ohne mich in Kenntnis zu setzen.
Das Azubi Lockangebot wurde wohl nicht automatisch beendet.
Mittlerweile beziehe ich Bürgeld und kann der Forderung garnicht nachkommen, ich werde telefonisch unter Druck gesetzt , sofort zu zahlen unter Androhung von Konsequenzen.
Welchen Rat haben Sie , um weiteren Schaden abzuwenden , wie Mahnungsverfahren, Inkasso ...
Mit freundlichen Grüßen
15. Dezember 2023 | 17:09

Antwort

von


(2495)
Karolinenstr. 8
33609 Bielefeld
Tel: 0521/178960
Web: https://www.reinhard-otto.de
E-Mail: reinhard-otto-bielefeld@t-online.de
Guten Tag,

zunächst einmal ist es wichtig zu klären, ob in Ihrem Vertrag tatsächlich eine automatische Beendigung nach 12 Monaten vereinbart wurde. Falls dies der Fall ist und Sie dies nachweisen können, wäre die weitere Mitgliedschaft und die damit verbundenen Kosten nicht rechtmäßig. Allerdings sind Sie dafür beweispflichtig.

Sollte in Ihrem Vertrag allerdings eine automatische Verlängerungsklausel enthalten sein, wäre die Fortführung der Mitgliedschaft grundsätzlich zulässig, sofern die verwendete Klausel wirksam ist. Das kann nur an Hand des Vertrages geprüft werden.

Allerdings müsste Sie das Fitnessstudio in diesem Fall rechtzeitig und in geeigneter Form über die anstehende Verlängerung und die damit verbundenen Kosten informiert haben.

Da Sie angeben, dass die Beiträge ohne Ihre Kenntnis erhöht wurden, könnte hier ein Verstoß gegen das Transparenzgebot vorliegen. Preiserhöhungen müssen grundsätzlich transparent und nachvollziehbar sein. Zudem müssen Sie als Verbraucher die Möglichkeit haben, auf eine Preiserhöhung zu reagieren, beispielsweise durch eine Kündigung.

Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt, liegt keine wirksame Preiserhöhung vor.

Sie sollten bei weiteren Anrufen sofort und ohne Kommentar auflegen. Vor allem sollten Sie sich nicht am Telefon unter Druck setzen lassen.

Mit freundlichen Grüßen


Bewertung des Fragestellers 29. Dezember 2023 | 10:55

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