15. Dezember 2023
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17:09
Antwort
vonRechtsanwalt Reinhard Otto
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zunächst einmal ist es wichtig zu klären, ob in Ihrem Vertrag tatsächlich eine automatische Beendigung nach 12 Monaten vereinbart wurde. Falls dies der Fall ist und Sie dies nachweisen können, wäre die weitere Mitgliedschaft und die damit verbundenen Kosten nicht rechtmäßig. Allerdings sind Sie dafür beweispflichtig.
Sollte in Ihrem Vertrag allerdings eine automatische Verlängerungsklausel enthalten sein, wäre die Fortführung der Mitgliedschaft grundsätzlich zulässig, sofern die verwendete Klausel wirksam ist. Das kann nur an Hand des Vertrages geprüft werden.
Allerdings müsste Sie das Fitnessstudio in diesem Fall rechtzeitig und in geeigneter Form über die anstehende Verlängerung und die damit verbundenen Kosten informiert haben.
Da Sie angeben, dass die Beiträge ohne Ihre Kenntnis erhöht wurden, könnte hier ein Verstoß gegen das Transparenzgebot vorliegen. Preiserhöhungen müssen grundsätzlich transparent und nachvollziehbar sein. Zudem müssen Sie als Verbraucher die Möglichkeit haben, auf eine Preiserhöhung zu reagieren, beispielsweise durch eine Kündigung.
Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt, liegt keine wirksame Preiserhöhung vor.
Sie sollten bei weiteren Anrufen sofort und ohne Kommentar auflegen. Vor allem sollten Sie sich nicht am Telefon unter Druck setzen lassen.
Mit freundlichen Grüßen