Versteuerung der Abfindung

10. Februar 2007 13:54 |
Preis: 30€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Steuerrecht


Im Rahmen eines Kündigungsschutzverfahrens wurde bei einem Vergleich das Arbeitsverhältnis zum 31.12.06 betriebsbedingt gekündigt. U.a. wurde eine Abfindung von 20.000,- €, fällig zum 01.01.07, (um mit dem Steuersatz von 2007 abzurechnen, welcher vorraussichtlich deutlich niedriger, als der von 2006) vereinbart.
Der Arbeitgeber zahlte nach mehrmaliger Anmahnung am 22.01.07: 13.576,55 € mit dem Hinweis, die Abfindung beruhe auf dem Arbeitsverhältnis und sei somit mit dem Arbeitsverhältnis nach der 1/5-Regelung abzurechnen. Nach meiner Auffassung ist die Versteuerung durch den Arbeitgeber nicht rechtens. Hier wird doch nur ein Vorwand benutzt, um für das Unternehmen zunächst Ausgaben von 6423,45 € zu sparen.
Ist die Versteuereung nicht alleine meine Sache?
Woher will mein ehemaliger Arbeitgeber meinen Steuersatz für 2007 wissen?
Für eine Antwort mit Angaben zu den entsprechenden Rechtsvorschriften aus dem Arbeits- und Steuerrecht bin ich sehr Dankbar, da ich den Vergleich auch wegen weiterer, bis jetzt nicht erfüllter Forderungen/Zusagen, vollstrecken lassen will.
Sehr geehrter Fragesteller,

die Abfindung beruht auf einem Arbeitsverhältnis, so dass der Arbeitgeber hierauf tatsächlich Lohnsteuer und Sozialversicherungsabgaben berechnen und abführen muß.
Hierfür muß dem Arbeitgeber allerdings die aktuelle Lohnsteuerkarte vorliegen, andernfalls rechnet er nach Klasse VI ab.
Hat der Arbeitgeber Ihnen eine Abrechnung vorgelegt? Wenn ja, lassen Sie diese zunächst überprüfen (die von Ihnen genannten Zahlen liegen jedenfalls im Bereich des Möglichen, lassen sich allerdings nur bei Vorliegen aller erforderlichen Daten überprüfen). Wenn nicht, fordern Sie diese beim Arbeitgeber an. Sollte er sie dann immer noch nicht vorlegen, vollstrecken Sie den Restbetrag, es ist dann Sache des Arbeitgebers zu belegen, dass seine Berechnung zutreffend ist.

Mit freundlichen Grüßen
Udo Meisen
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Steuerrecht
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 119006 Bewertungen)
FRAGESTELLER
Aktuelle Bewertungen
5,0/5,0
Vielen Dank für die ausführlichen Informationen. ...
5,0/5,0
Antwort war schnell und gut nachvollziehbar. Vielen Dank. ...
5,0/5,0
Vielen Dank, einer der Besten hier, wenn nicht sogar der Beste! Immer wieder gerne! ...