Sehr geehrter Fragesteller,
unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Informationen sowie Ihres Einsatzes erlaube ich mir, Ihre Frage wie folgt zu beantworten:
Die nicht autorisierte Veröffentlichung der von Ihnen genannten Daten stellt aller Voraussicht nach einen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen dar. Zwar kann hiervon nicht pauschal ausgegangen werden – es hat grundsätzlich eine Abwägung der widerstreitenden Interessen zu erfolgen (hierbei kann etwa der Betroffene in seiner Eigenschaft als Gewerbetreibender weniger schutzbedürftig sein u.ä.). Allerdings müsste ein überwiegendes öffentliches Interesse an der Nennung der Daten bestehen. Hiervon kann angesichts der von Ihnen genannten Informationen nicht ausgegangen werden. Gegebenenfalls bedarf dies jedoch einer genaueren Überprüfung.
Im Falle eines solchen rechtswidrigen Eingriffes bestehen stehen dem Verletzten nicht nur gegen den Urheber der Veröffentlichung Ansprüche zu sondern auch gegen den Betreiber des öffentlichen Forums selbst: Dieser könnte selbst „Störer“ sein und damit für die Persönlichkeitsverletzung haftbar sein, wenn es im Rahmen des Betriebs des Forums häufiger zu Rechtsverletzungen dieser Art kommt und er aus diesem Grund (da er damit rechnen musste) dazu verpflichtet ist, Beiträge vor Veröffentlichung auf solche Rechtsverstöße hin zu überprüfen.
Doch auch im (wahrscheinlicheren) Fall, dass der Betreiber hiermit nicht rechnen musste, kann von ihm verlangt werden, den gegenständlichen Beitrag umgehend zu löchen: Aus § 9 Satz 1 Nr. 2 MDStV ergibt sich die Verpflichtung, bei Bekanntwerden rechtswidriger Inhalte die entsprechenden Beiträge zu entfernen.
Es ist somit zu empfehlen, den Forenbetreiber auf den im Streit stehenden Thread bzw. die verletzenden Beiträge sowie seine Handlungspflicht hinzuweisen. Sollte er sich gegen seine Verpflichtung, diese zu löschen, wehren, so kann dies selbstverständlich auch auf dem Klageweg durchgesetzt werden.
.
Ich hoffe, Ihnen mit der Antwort weitergeholfen zu haben.
Bitte beachten Sie, dass anhand der zur Verfügung stehenden Informationen lediglich eine erste Einschätzung erfolgen konnte. Für eine umfassende Beratung ist Ihnen die weitere Beauftragung eins Rechtsanwaltes zu empfehlen. Selbstverständlich stehe ich Ihnen hierfür auch weiterhin zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Christian Grema
Rechtsanwalt
_____________
Christian Grema
C-G-W Rechtsanwälte
Postfach 1543
76605 Bruchsal
Tel.: (07251) 392 44 30 (24h)
Fax.: (07251) 392 44 31
Internet: www.c-g-w.de
E-Mail: info@c-g-w.de
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Die nicht autorisierte Veröffentlichung der von Ihnen genannten Daten stellt aller Voraussicht nach einen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen dar. Zwar kann hiervon nicht pauschal ausgegangen werden – es hat grundsätzlich eine Abwägung der widerstreitenden Interessen zu erfolgen (hierbei kann etwa der Betroffene in seiner Eigenschaft als Gewerbetreibender weniger schutzbedürftig sein u.ä.). Allerdings müsste ein überwiegendes öffentliches Interesse an der Nennung der Daten bestehen. Hiervon kann angesichts der von Ihnen genannten Informationen nicht ausgegangen werden. Gegebenenfalls bedarf dies jedoch einer genaueren Überprüfung.
Im Falle eines solchen rechtswidrigen Eingriffes bestehen stehen dem Verletzten nicht nur gegen den Urheber der Veröffentlichung Ansprüche zu sondern auch gegen den Betreiber des öffentlichen Forums selbst: Dieser könnte selbst „Störer“ sein und damit für die Persönlichkeitsverletzung haftbar sein, wenn es im Rahmen des Betriebs des Forums häufiger zu Rechtsverletzungen dieser Art kommt und er aus diesem Grund (da er damit rechnen musste) dazu verpflichtet ist, Beiträge vor Veröffentlichung auf solche Rechtsverstöße hin zu überprüfen.
Doch auch im (wahrscheinlicheren) Fall, dass der Betreiber hiermit nicht rechnen musste, kann von ihm verlangt werden, den gegenständlichen Beitrag umgehend zu löchen: Aus § 9 Satz 1 Nr. 2 MDStV ergibt sich die Verpflichtung, bei Bekanntwerden rechtswidriger Inhalte die entsprechenden Beiträge zu entfernen.
Es ist somit zu empfehlen, den Forenbetreiber auf den im Streit stehenden Thread bzw. die verletzenden Beiträge sowie seine Handlungspflicht hinzuweisen. Sollte er sich gegen seine Verpflichtung, diese zu löschen, wehren, so kann dies selbstverständlich auch auf dem Klageweg durchgesetzt werden.
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Ich hoffe, Ihnen mit der Antwort weitergeholfen zu haben.
Bitte beachten Sie, dass anhand der zur Verfügung stehenden Informationen lediglich eine erste Einschätzung erfolgen konnte. Für eine umfassende Beratung ist Ihnen die weitere Beauftragung eins Rechtsanwaltes zu empfehlen. Selbstverständlich stehe ich Ihnen hierfür auch weiterhin zur Verfügung.
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