Sehr geehrter Fragesteller,
gerne beantworte ich Ihre Frage auf Grundlage der mir vorliegenden Informationen und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt:
Die Haftung des Betreibers eines Forums für Meinungsäußerungen Dritter ist ein weites Feld mit einer Vielzahl von gerichtlichen Entscheidungen, die eine eindeutige Beantwortung Ihrer Frage nur schwer möglich macht. Ausgangspunkt sind die §§ 7
- 10 TMG
, die die Haftung eines Diensteanbieters regeln. Danach sind Sie für eigene Inhalte selbst verantwortlich (§ 7 TMG
).
Für fremde Inhalte sind Sie unter den Voraussetzungen des § 10 TMG
verantwortlich. Danach können Sie als Forumsbetreiber zur Verantwortung gezogen werden, wenn Sie von rechtswidrigen Inhalten Kenntnis haben und diese Inhalte trotz der Kenntnis nicht entfernen. Sie haften dann ggf. auf Schadensersatz. Der Schaden könnte dabei z.B. in Form von Anwaltskosten bestehen, wenn der Anspruchssteller einen Rechtsanwalt zur Durchsetzung seiner Ansprüche einschaltet.
Weiterhin können Sie auf Unterlassung (bzw. Entfernung) eines rechtswidrigen Beitrags in Anspruch genommen werden. Dies gilt sogar dann, wenn der Anspruchssteller den Autor, also den unmittelbaren Verursacher, des rechtswidrigen Beitrags kennt (BGH, Az.: VI ZR 101/06
). Der BGH hat in dieser Entscheidung eine grundsätzliche Haftung des Forumsbetreibers auf Unterlassung bejaht. Der Betreiber eines Forums ist ein sog. Störer im Sinne des § 1004 BGB
und kann daher auf Unterlassung in Anspruch genommen werden.
Die vorgenannten Ansprüche bestehen jedoch nur, wenn tatsächlich ein rechtswidriger Beitrag vorliegt. Rechtswidrig ist ein Beitrag dann, wenn er beispielsweise ehrverletzend, verleumderisch oder beleidigend ist oder sog. Schmähkritik enthält. Wann die Grenze zwischen zulässiger Meinungsäußerung und unzulässiger Schmähkritik überschritten ist, ist eine Frage des Einzelfalls. So lange jedoch die richtigen Fakten wiedergegeben werden, ist ein Beitrag rechtlich zulässig, auch wenn diese für den Betroffenen ungünstig sind. Vorsicht ist jedoch geboten, wenn rechtliche Bewertungen, die nicht nachgewiesen werden können (z.B. “Betrüger”) verbreitet werden. Hier kann schnell die Grenze zur unzulässigen Verleumdung überschritten sein.
Es ist sinnvoll, in die Foren-Regeln eine Klausel aufzunehmen, wonach keine verleumderischen, beleidigenden u.ä. Äußerungen verbreitet werden dürfen. Diese Klausel hilft Ihnen jedoch nur im Innenverhältnis. Das bedeutet, daß die Forumsregeln für Ihre Haftung im Außenverhältnis (also im Verhältnis zum Anspruchssteller) keine Auswirkungen hat. Jedoch können Sie im Innenverhältnis (also im Verhältnis zum Forumsmitglied) aufgrund dieser Klausel ggf. Ersatzansprüche geltend machen, wenn das Mitglied gegen die Regeln versößt und Ihnen dadurch ein Schaden entsteht.
Ich hoffe, Ihnen eine erste rechtliche Orientierung gegeben zu haben, und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Sonja Richter
- Rechtsanwältin -
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Diese Antwort ist vom 23.02.2009 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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23.02.2009
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10:56
Antwort
vonNotarin und Rechtsanwältin Sonja Richter
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