Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage und Ihr entgegengebrachtes Vertrauen. Ihre Frage möchte ich nachfolgend verbindlich auf Basis Ihrer Schilderung beantworten, und vorsorglich darauf hinweisen, dass es bei derartigen Übertragungen eine Vielzahl von Feinheiten zu beachten gibt.
In Ihrem Fall liegt der Schwerpunkt bei zwei Problemkreisen, nämlich die Schenkung einerseits und die Betriebsauflösung andererseits. Die Immobilie gehört aktuell zum Betriebsvermögen. Es gilt daher zu prüfen, wie steuerlich am günstigsten vorgegangen werden kann.
Einerseits können Sie das Gewerbe auflösen, das Grundstück vom Betriebs- in das Privatvermögen zu überführen und sodann die Immobilie im Rahmen einer Schenkung auf Ihre Kinder je anteilig zu übertragen. Alternativ könnten Sie auch den Betrieb übertragen und Ihre Kinder diesen sodann auflösen.
Welche hier die sinnvollste Vorgehensweise ist, kann Ihnen Ihr Steuerberater am besten erläutern, da dieser alle relevanten Daten vorliegen haben müsste.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich und zu Ihrer Zufriedenheit beantwortet zu haben, und stehe Ihnen für Verständnis- und Rückfragen gerne über die Rückfragefunktion zur Verfügung.
Sollten Sie Unterstützung bei der vertraglichen Gestaltung der Übertragung benötigen, kommen Sie gerne gesondert auf mich zu.
Mit freundlichen Grüßen
Victoria Meixner
vielen Dank für Ihre Anfrage und Ihr entgegengebrachtes Vertrauen. Ihre Frage möchte ich nachfolgend verbindlich auf Basis Ihrer Schilderung beantworten, und vorsorglich darauf hinweisen, dass es bei derartigen Übertragungen eine Vielzahl von Feinheiten zu beachten gibt.
In Ihrem Fall liegt der Schwerpunkt bei zwei Problemkreisen, nämlich die Schenkung einerseits und die Betriebsauflösung andererseits. Die Immobilie gehört aktuell zum Betriebsvermögen. Es gilt daher zu prüfen, wie steuerlich am günstigsten vorgegangen werden kann.
Einerseits können Sie das Gewerbe auflösen, das Grundstück vom Betriebs- in das Privatvermögen zu überführen und sodann die Immobilie im Rahmen einer Schenkung auf Ihre Kinder je anteilig zu übertragen. Alternativ könnten Sie auch den Betrieb übertragen und Ihre Kinder diesen sodann auflösen.
Welche hier die sinnvollste Vorgehensweise ist, kann Ihnen Ihr Steuerberater am besten erläutern, da dieser alle relevanten Daten vorliegen haben müsste.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich und zu Ihrer Zufriedenheit beantwortet zu haben, und stehe Ihnen für Verständnis- und Rückfragen gerne über die Rückfragefunktion zur Verfügung.
Sollten Sie Unterstützung bei der vertraglichen Gestaltung der Übertragung benötigen, kommen Sie gerne gesondert auf mich zu.
Mit freundlichen Grüßen
Victoria Meixner