Vermieter erfindet Gründe / mobbt / üble Nachrede

30. März 2022 16:48 |
Preis: 52,00 € |

Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von


19:37
Guten Tag,

wir bewohnen seit 17 Jahren eine DHH und hatten bis 2019 keinerlei Probleme mit dem früheren Vermieter. Durch seinen Tod hat seinerzeit nun der Sohn eine Reihe von Immobilien geerbt und stellt seither seine völlig eigenen Gesetze auf.

Er ist durch uns bereits mehrfach darauf hingewiesen worden, dass der damals abgeschlossene Mietvertrag mit allen Rechten und Pflichten vollumfänglich auf ihn übergegangen ist. Dies aber interessiert ihn nicht, da er jetzt neuer Besitzer ist.

Es begann 2019 sofort mit dem Versuch, eine erneute Kaution von uns zu fordern. Mittlerweile vergeht kein Monat, in dem er nicht erneut Behauptungen aufstellt, Lügen verbreitet (üble Nachrede?), uns mobbt und so eine völlig haltlose Drohkulisse aufbaut. Hinzu kommt die Tatsache, dass wir uns ihm gegenüber zur Wehr setzen und ihm dies überhaupt nicht gefällt. Auch werden wir nicht aufgebeben.

Mittlerweile hat er uns gekündigt zum November mit der Begründung, da wir mit seiner Mieterhöhung nicht einverstanden sind. Dies ist unserer Meinung nach so auch nicht zulässig, da er sein Begehren in keinster Weise ausreichend begründet hat.

Er forderte uns zuvor zudem regelmäßig schriftlich auf, zu kündigen, da wir uns die Immobilie doch gar nicht leisten können. Auch das ist Unsinn. Ferner behauptet dieser schriftlich, dass unser Hund "stinken" und die Treppenstufen ins Obergeschoss zerkratzen würde (unser Hund hält sich lediglich im Erdgeschoss auf!), unsere Kaninchen ebenfalls "stinken" würden und sich bereits die Nachbarn über den Gestank beschwert hätten. Es handelt sich bei unseren Tieren sehr wohl um sehr gepflegte Tiere. Alles haltlos - wir haben im Übrigen seit jeher zu allen Nachbarn ein sehr positives Verhältnis. Er sucht ganz offensichtlich immer wieder Gründe, um uns loszuwerden. Viele weitere kleinere Behauptungen sind zudem immer wieder mal an der Tagesordnung.

Wir möchten schlichtweg unsere Ruhe haben, allerdings stellt sich uns die nunmehr berechtigte Frage, inwieweit wir möglicherweise zivilrechtlich gegen ihn respektive diese regelmäßigen üblen Nachreden, Beleidigungen etc. vorgehen können. Diese können wir anhand der Schriftstücke nachweisen.

Welche Möglichkeiten haben wir in diesem Zusammenhang?

Herzlichen Dank und freundliche Grüße
aus Norddeutschland.
30. März 2022 | 17:14

Antwort

von


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Web: https://www.kanzlei-richter-muenchen.de
E-Mail: info@kanzlei-richter-muenchen.de
Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Wenn Sie zivilrechtlich, also mit einer Abmahnung, gegen den Vermieter vorgehen wollen, muss jede Aussage des Vermieters über Sie belegbar sein und gesondert geprüft werden..

Bitte schicken Sie mir alle Belege, die Sie haben, dann kann ich eine Prüfung vornehmen.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rückfrage vom Fragesteller 3. April 2022 | 11:30

Sehr geehrter Herr Richter,

zunächst vielen Dank für Ihre Antwort.

Wir werden Ihnen gerne kurzfristig die entsprechenden Schreiben an Ihre Mail-Adresse weiterleiten.

Mit freundlichen Grüßen

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 3. April 2022 | 19:37

Sehr geehrter Fragesteller,
In Ordnung.

Beste Grüße
RA Richter

ANTWORT VON

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