Sehr geehrter Fragesteller,
im Rahmen einer Erstberatung beantworte ich Ihre Fragen summarisch wie folgt:
Nach Ablauf der Zinsbindung ist eine jederzeitige Rückzahlung oder auch Teilrückzahlung möglich. Der Zinssatz für geduldete Überziehungen ist hier nicht anzuwenden. Falls bis dato keine Einigung hinsichtlich der Prolongation des Darlehens herbeigeführt wurde, wird das Darlehen variabel weiter geführt; Der Zinssatz variert von Bank zu Bank. Sie sollten deshalb der Bank einen Termin setzen bzw. mitteilen, dass Sie selbstverständlich die Zinsen nicht auf einmal zahlen und nur zu einem Zinssatz x bereit sind, Zinsen zu zahlen.
Es besteht zur Zeit kein Vertrag, wieso soll die Bank kündigen. Bitte stellen Sie dies im Rahmen der Nachfragefunktion klar.
Für Rückfragen stehe ich Ihnen im Rahmen der kostenlosen Nachfragefunktion von „Frag einen Anwalt“ gerne zu Verfügung oder auch im Rahmen einer Mandatserteilung; am besten per mail: info@kanzlei-hermes.com.
Mit besten Grüßen
RA Hermes
auch Fachanwalt für Steuerrecht
www.kanzlei-hermes.com
Die vorstehende summarische Lösung ist beschränkt durch die von Ihnen gegebenen Informationen. Außerdem wird, wie die Plattform-Bedingungen es vorsehen, nur ein erster Überblick geboten. Außerdem ist der Umfang der Antwort auch abhängig von der Höhe des gebotenen Honorars. Daher kann diese Beratung das umfassende, verbindliche und abschließende Beratungsgespräch durch den Rechtsanwalt Ihres Vertrauens keineswegs ersetzen. Bitte beachten Sie dies!
im Rahmen einer Erstberatung beantworte ich Ihre Fragen summarisch wie folgt:
Nach Ablauf der Zinsbindung ist eine jederzeitige Rückzahlung oder auch Teilrückzahlung möglich. Der Zinssatz für geduldete Überziehungen ist hier nicht anzuwenden. Falls bis dato keine Einigung hinsichtlich der Prolongation des Darlehens herbeigeführt wurde, wird das Darlehen variabel weiter geführt; Der Zinssatz variert von Bank zu Bank. Sie sollten deshalb der Bank einen Termin setzen bzw. mitteilen, dass Sie selbstverständlich die Zinsen nicht auf einmal zahlen und nur zu einem Zinssatz x bereit sind, Zinsen zu zahlen.
Es besteht zur Zeit kein Vertrag, wieso soll die Bank kündigen. Bitte stellen Sie dies im Rahmen der Nachfragefunktion klar.
Für Rückfragen stehe ich Ihnen im Rahmen der kostenlosen Nachfragefunktion von „Frag einen Anwalt“ gerne zu Verfügung oder auch im Rahmen einer Mandatserteilung; am besten per mail: info@kanzlei-hermes.com.
Mit besten Grüßen
RA Hermes
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Die vorstehende summarische Lösung ist beschränkt durch die von Ihnen gegebenen Informationen. Außerdem wird, wie die Plattform-Bedingungen es vorsehen, nur ein erster Überblick geboten. Außerdem ist der Umfang der Antwort auch abhängig von der Höhe des gebotenen Honorars. Daher kann diese Beratung das umfassende, verbindliche und abschließende Beratungsgespräch durch den Rechtsanwalt Ihres Vertrauens keineswegs ersetzen. Bitte beachten Sie dies!
Rückfrage vom Fragesteller
4. Juli 2008 | 15:30
Vielen Dank erstmal für Ihre Antwort!
- Was kann denn passieren, wenn ich mich gar nicht mehr rühre? Saldo ist ja auf 0 gestellt. Also gibt es wohl den Kredit nicht mehr.
- Welche Konsequenzen hat denn eine Terminsetzung?
- Wieso besteht zur Zeit kein Vertrag. Es gibt doch immer noch den ursprünglichen endfälligen Kreditvertrag. Wenn tatsächlich kein Vertrag besteht, kann denn die Bank die Kreditsumme fällig stellen?
- Kommt eine variable Zinssetzung nicht nur dann in Frage, wenn ich als Kunde säumig bin?