Antwort
vonRechtsanwältin Sonja Stadler
Wichlinghauser Markt 5
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auf Grundlage der durch Sie mitgeteilten Informationen beantworte ich Ihre Frage wie folgt:
Sie geben leider nicht an, ob ein schuldrechtliches oder ein dingliches Vorkaufsrecht eingeräumt worden ist.
Grundsätzlich spricht in Ihrem Fall jedoch nichts dagegen einfach auf den anderen Teil zuzugehen und zu fragen, zu welchem Preis er bereit ist Ihnen das Grundstück zu verkaufen.
Soweit ein Vorkaufsrecht besteht und Sie dieses ausüben wollen, käme es vor allem darauf an, dass ein Kaufvertrag mit eine Dritten zustande gekommen ist und Sie dem Verkäufer mitteilen, dass Sie zu diesen Bedingungen das Grundstück kaufen wollen. Bei einem dinglichen Vorkaufsrecht ist eine entsprechende Sicherung für Sie im Grundbuch eingetragen. Im Falle eines schuldrechtlichen Vorkaufsrechts ist eine solche Sicherung nicht vorgenommen worden, dann könnten Sie allenfalls Schadensersatz verlangen, wenn an einen anderen das Grundstück verkauft worden ist.
Mit freundlichen Grüßen
Hallo,
gerne möchte ich noch einmal nachfassen, um mögliche Missverständnisse aus dem Weg zu räumen...
es handelt sich um ein dringliches Vorkaufsrecht und der andere Eigentümer will zum Verkehrswert verkaufen an eine dritte Person. Bei der aktuellen Marktsituation ist dieser entsprechend sehr hoch.
Verstehe ich Sie richtig, dass ich lediglich das Recht hätte zum gleichen Preis wie die dritte Person zu kaufen?
Bzw. wann würde es zu einer Zwangsversteigerung kommen?
Sehr geehrter Fragesteller,
gerne beantworte ich auch Ihre Nachfrage:
Sie haben im Rahmen eines Vorkaufsrechts nicht den Anspruch den Anteil an der Immobilie zum Wert des Gutachtens zu erwerben, Ihnen steht nur ein Anspruch zu die Immobilie zu den Konditionen zu erwerben, die mit einem anderen Verkäufer ausgehandelt wurden. In der Praxis kann es allerdings auch gut möglich sein, dass der andere Eigentümer ein Interesse daran hat möglichst schnell zu verkaufen und deshalb - ohne näheren Bezug auf das Vorkaufsrecht - Ihnen den anderen Teil der Immobilie verkauft.
Gründe für eine Zwangsversteigerung sehe ich anhand des von Ihnen mitgeteilten Sachverhalts nicht. Insbesondere wenn der Wert der Immobilie derzeit sehr hoch ist und es sich um ein attraktives Objekt handelt wird sicherlich ein freihändiger Verkauf möglich sein.
Es tut mir leid, dass ich keine günstigere Antwort für Sie geben kann.
Mit freundlichen Grüßen