Verkauf als Ersatzteilträger

14. August 2011 16:28 |
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Internetauktionen


Hallo,

ich hatte meinen Van den ich selber zuvor gekauft hatte bei E-Bay Verkauft als Ersatzteilträger.
Muß ich bei einem Ersatzteilträger Verkauf jeden noch so kleinen Mangel in der Beschreibung angeben, da ich alles über das Telefon erzählt hatte was der Van noch hat,und auch geschrieben das ich eine Fahrt in diesem Zustand nicht möglich halte.
Ich hatte auch bei Beschreibung vergessen Meilen Reinzuschreiben da ich den Van auch so mit KM angaben gekauft hatte.
Der Käufer will 500,-Euro Preisminderung und noch die Kosten falls etwas in der Werkstatt noch gefunden wird.
Welche Rechte hat der Käufer und was kann er von mir verlangen.

Für Ihre Anwort bedanke ich mich im voraus.
Sehr geehrter Fragesteller,

gerne beantworte ich Ihre Frage.

Sie haben in Ihrer Auktion die Gewährleistung ausgeschlossen und den Wagen als "Ersatzteilträger" verkauft. Das haben Sie zwar nicht wörtlich so erklärt, aus Ihrer Erklärung das Sie keine Garantie oder ähnliches übernehmen, kann man aber einen Ausschluss der Gewährleistung folgern.
Be einem Händler führt die Bezeichnung "Bastlerauto" nicht zum Ausschluss der Gewährleistung.
Ich gehe davon aus, dass Sie den Wagen als Privatperson veräußert haben.

Der Ausschluss der Gewährleistung greift nur dann nicht, wenn Sie gemäß § 444 BGB eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen haben, oder wenn Sie Mängel arglistig verschwiegen hätten.

Die Angabe der Meilen halte ich nicht für erforderlich, wenn Sie die km angegeben haben. Natürlich muss der wirkliche Km Stand Ihren Angaben bei ebay entsprechen.

Sie haften nicht für sämtliche Mängel die eine Werkstatt findet. Hier greift der Ausschluss der Mängelhaftung. Der Käufer muss bei einem Fahrzeug für 1500 € und dieser Laufleistung mit Mängeln rechnen. Sie haften nur für das, was Sie im Angebot angegeben haben. Jeden noch so kleinen Mangel müssen Sie nicht nennen. Anders ist es, wenn Sie Kenntnis von wesentlichen Mängeln, wie Ölverlust oder Motorschaden hätten und diese verschweigen.

Anhand Ihrer Beschreibung kann man den Sachverhalt zwar nicht abschließend beurteilen, ich gehe aber vorläufig davon aus, dass sich der Käufer nicht auf Mängel berufen kann und daher kein Recht zur Minderung hat.




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