Verkauf

18. Oktober 2004 10:07 |
Preis: 30€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Internetauktionen


Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe per Internetauktion einen Kinderzimmerschrank verkauft.
Diesen habe ich bevor die Auktion bei ebay ablief leider schon
anderweitig verkauft. Jetzt kann ich natürlich diesen Kaufvertrag
nicht mehr erfüllen. Ich habe versucht das ganze auf ehrliche Weise mit dem Käufer zu klären, dieser beharrt aber auf diesen
Kaufvertrag. Ich schrieb Ihm eine email mit der Erklärung das der
Schrank nicht mehr da ist und das ich den Schrank über die Zeitung verkauft habe, weil ich nicht mehr damit rechnete Ihn zu verkaufen. Ganz wichtig ist das noch keinerlei Geld und Unkosten für den Käufer entstanden. Wie ist die Rechtslage ? Habe ich eine Chance vom Kaufvertrag nachträglich zurückzutreten ?
Sehr geehrter Fragesteller,

Wie ist die Rechtslage?

Sie haben über das Internetauktionsportal ebay einen rechtsverbindlichen Kaufvertrag geschlossen. Daher sind Sie verpflichtet, den Kaufgegenstand zu übergeben und dem Käufer das Eigentum daran zu verschaffen.

Da Sie bereits vorher denselben Kausgegenstand übereignet haben, ist Ihnen die Erfüllung des bei ebay geschlossenen Kaufvertrages unmöglich geworden.

Der Gesetzgeber sieht für diese Art der Leistungsstörung eine Verpflichtung Ihrerseits zum Schadensersatz vor, wenn die Leistungsstörung von Ihnen verursacht wurde.

Der Einwand, Sie hätten nicht mehr mit einem Verkauf bei ebay gerechnet, ist dabei leider unerheblich. Solange Ihr Angebot bei ebay noch nicht beendet oder von Ihnen zurückgezogen worden ist, trifft Sie im Falle der Versteigerung - ob Sie damit gerechnet haben oder nicht - die Verpflichtung, den Kaufvertrag zu erfüllen.

Können Sie dies nicht, kann der Erwerber Schadensersatz verlangen.


Ich hoffe, Ihnen damit geholfen zu haben und verbleibe

mit freundlichem Gruß


Rüdiger Kuhn, Rechtsanwalt
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 119006 Bewertungen)
FRAGESTELLER
Aktuelle Bewertungen
5,0/5,0
Vielen Dank für die ausführlichen Informationen. ...
5,0/5,0
Antwort war schnell und gut nachvollziehbar. Vielen Dank. ...
5,0/5,0
Vielen Dank, einer der Besten hier, wenn nicht sogar der Beste! Immer wieder gerne! ...