Sehr geehrte Ratsuchende,
besten Dank für die Anfrage, die ich anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhaltes gerne wie folgt beantworten möchte.
Wenn die Speichelprobe unter Aufischt genommen worden ist, wovon im Regelfall auszugehen ist, ist das Ergebnis nicht fälschbar. Auch wenn Speisen und Getränke eingenommen worden sind, ist die DNA-Probe gut separierbar.
Zudem werden bei einem Vaterschaftstest stest 2 Proben entnommen.
Wenn Sie von dem Test nicht überzeugt sind, dann können Sie die Vaterschaft gerichtlich feststellen lassen und zwar mit den Männern, die Ihnen im fraglichen Zeitraum der Empfängnis beigewohnt haben.
Ich hoffe, Ihnen einen ersten Überblick über die Rechtslage gegeben haben zu können.
Bitte bedenken Sie, dass meine Einschätzung ausschließlich auf Ihren Angaben beruht.
besten Dank für die Anfrage, die ich anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhaltes gerne wie folgt beantworten möchte.
Wenn die Speichelprobe unter Aufischt genommen worden ist, wovon im Regelfall auszugehen ist, ist das Ergebnis nicht fälschbar. Auch wenn Speisen und Getränke eingenommen worden sind, ist die DNA-Probe gut separierbar.
Zudem werden bei einem Vaterschaftstest stest 2 Proben entnommen.
Wenn Sie von dem Test nicht überzeugt sind, dann können Sie die Vaterschaft gerichtlich feststellen lassen und zwar mit den Männern, die Ihnen im fraglichen Zeitraum der Empfängnis beigewohnt haben.
Ich hoffe, Ihnen einen ersten Überblick über die Rechtslage gegeben haben zu können.
Bitte bedenken Sie, dass meine Einschätzung ausschließlich auf Ihren Angaben beruht.