Vaterschaftsanzeige

18. Februar 2008 15:41 |
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Familienrecht


Beantwortet von


07:48
Sehr geehrte Damen und Herren,
im April 2007 war ich mit meinem Freund und in Begleitung von zwei Frauen die ich nicht kannte,ein paar Tage in Holland.Dort kam es mit einer Dame auch zum Geschlechtsverkehr,soweit ich mich erinnere mit Kondom.3-4 Monate später bekam ich einen Brief von einem Anwalt,der mir mitteite ich werde Vater und soll mich schriftlich dazu bekennen,ich ignorierte alle Schreiben,erzählte meinem Freund davon der sich erschrack und meinte dieses Mädchen geht anschaffen in einen Swinger-Club,sie ist aus der Dominikanischen Republick ohne Aufenthaltsgenehmigung.Am 15.02.2008 teilte mir der Anwalt mit das ich Vater geworden bin und forderte mich auf Unterhaltsleistungen zu bezahlen,im Monat 187.-Euro.Ich bin erlich gesagt schockiert.Bitte geben Sie mir einen Rat wie ich verhalten soll.Besten Dank MFG
18. Februar 2008 | 15:47

Antwort

von


(2929)
Damm 2
26135 Oldenburg
Tel: 0441 26726
Web: https://www.ra-bohle.de
E-Mail: ra-bohle@rechtsanwalt-bohle.de
Sehr geehrter Ratsuchender,


da Sie ja der Auffassung sind, dass kein ungeschützter Geschlechtsverkehr stattgefunden hat, werden Sie kaum als Vater des Kindes in Betracht kommen können. Daher sollten Sie dann die Forderungen zurückweisen.

Es obliegt dann der Gegenseite, Ihnen die Vaterschaft nachzuweisen; gelingt dieses aber, werden Sie um Unterhaltszahlungen, sofern Sie leistungsfähig sind, kaum herumkommen; dieses gilt dann auch für Rückstände.

Hier sollten Sie daher den Nachweis der Vaterschaft fordern; üblicherweise wird dieses durch ein Gutachten festgestellt.

Der Beruf der Mutter ist dabei zweitrangig; entscheidend ist allein die Feststellung der Vaterschaft.



Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt
Thomas Bohle


Rückfrage vom Fragesteller 18. Februar 2008 | 18:28

Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt,
kann man mich zum Vaterschaftstest zwingen,wie lange würde es dauern bis eine 100% Vaterschaft fest steht.Ich selbst bin HatzIV Empfänger nach einer Herzoperation,muß ich trotzdem Zahlungen leisten sollte ich als Erzeuger in Frage kommen.
Danke für Ihre Auskunft. MFG

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 19. Februar 2008 | 07:48

Sehr geehrter Ratsuchender,


allein in einem gerichtlichen Feststellungsverfahren könnte die Begutachtung festgelegt werden. Sofern Sie dann nicht beim Gutachter erscheinen, könnte über Zwangsmaßnahmen dann in der Tat Ihre Mitwirkung erzwungen werden.

Außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens können Sie nicht gezwungen werden, einen Test vornehmen zu lassen.

Das Verfahren dauert in der Regel sechs Monate, wobei dieses aber nur als Richtwert zu verstehen ist.

Ob Sie Zahlungen leisten müssen, kann ohne Kenntnis der Gesamtumstände kaum beantwortet werden. Gegenüber einem minderjährigen Kind gibt es zwar eine gesteigerte Unterhaltspflicht und es kann auch fiktives Einkommen angenommen werden; allerdings dürfte dieses eventuell bei Ihnen aufgrund der Operation nicht in Betracht kommen. Sollten Sie der Vater sein, sollten Sie dann mögliche Ansprüche unbedingt anwaltlich überprüfen lassen.


Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt
Thomas Bohle

ANTWORT VON

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