Antwort
vonRechtsanwalt Thomas Bohle
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da Sie ja der Auffassung sind, dass kein ungeschützter Geschlechtsverkehr stattgefunden hat, werden Sie kaum als Vater des Kindes in Betracht kommen können. Daher sollten Sie dann die Forderungen zurückweisen.
Es obliegt dann der Gegenseite, Ihnen die Vaterschaft nachzuweisen; gelingt dieses aber, werden Sie um Unterhaltszahlungen, sofern Sie leistungsfähig sind, kaum herumkommen; dieses gilt dann auch für Rückstände.
Hier sollten Sie daher den Nachweis der Vaterschaft fordern; üblicherweise wird dieses durch ein Gutachten festgestellt.
Der Beruf der Mutter ist dabei zweitrangig; entscheidend ist allein die Feststellung der Vaterschaft.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Thomas Bohle
Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt,
kann man mich zum Vaterschaftstest zwingen,wie lange würde es dauern bis eine 100% Vaterschaft fest steht.Ich selbst bin HatzIV Empfänger nach einer Herzoperation,muß ich trotzdem Zahlungen leisten sollte ich als Erzeuger in Frage kommen.
Danke für Ihre Auskunft. MFG
Sehr geehrter Ratsuchender,
allein in einem gerichtlichen Feststellungsverfahren könnte die Begutachtung festgelegt werden. Sofern Sie dann nicht beim Gutachter erscheinen, könnte über Zwangsmaßnahmen dann in der Tat Ihre Mitwirkung erzwungen werden.
Außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens können Sie nicht gezwungen werden, einen Test vornehmen zu lassen.
Das Verfahren dauert in der Regel sechs Monate, wobei dieses aber nur als Richtwert zu verstehen ist.
Ob Sie Zahlungen leisten müssen, kann ohne Kenntnis der Gesamtumstände kaum beantwortet werden. Gegenüber einem minderjährigen Kind gibt es zwar eine gesteigerte Unterhaltspflicht und es kann auch fiktives Einkommen angenommen werden; allerdings dürfte dieses eventuell bei Ihnen aufgrund der Operation nicht in Betracht kommen. Sollten Sie der Vater sein, sollten Sie dann mögliche Ansprüche unbedingt anwaltlich überprüfen lassen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Thomas Bohle