17. Juni 2005
|
11:16
Antwort
vonRechtsanwalt Andreas Schwartmann
Wirteltorplatz 11
52349 Düren
Tel: 024213884576
Tel: 015679 216589
Web: https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de
E-Mail: anwalt@schwartmann.de
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Mit Eintritt der Volljährigkeit werden beide Elternteile barunterhaltspflichtig, also nicht nur ihr Vater.
Nach den gesetzlichen Regelungen müssen Ihnen Ihre Eltern eine angemessene Ausbildung finanzieren. Eine - nicht zwei. Wenn Sie also bereits eine abgeschlossene Berufsausbildung haben und danach schon 1 Jahr berufstätig waren, wird Ihnen Ihr Vater nun keinen Unterhalt mehr zahlen müssen.
Etwas anderes kann nur im Ausnahmefall gelten, wenn Ihre Ausbildung nicht abgeschlossen wurde oder Sie von den Eltern dazu, entgegen Ihren Neigungen, gedrängt wurden.
Ob in Ihrem Fall solche Gesichtspunkte ausnahmsweise einen Unterhaltsanspruch begründen, kann ohne nähere Kenntnisse nicht festgestellt werden.
Die Lage auf dem Arbeitsmarkt alleine führt jedenfalls nicht dazu, daß Ihre Eltern Ihnen erneut Unterhalt zahlen müssen.
Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort geholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
A. Schwartmann
Rechtsanwalt
Rechtsanwalt Andreas Schwartmann
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Fachanwalt für Familienrecht