11. Oktober 2025
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09:00
Antwort
vonRechtsanwalt Manuel Kruppe
Leipziger Str. 14
04643 Geithain
Tel: 034341631020
Web: https://www.jetzt-scheiden-lassen.de
E-Mail: kontakt@jetzt-scheiden-lassen.de
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Bei gemeinsamem Sorgerecht gilt, dass beide Elternteile gemeinsam über Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung für das Kind entscheiden müssen. Dazu gehört in der Regel auch eine Reise oder ein Urlaub, insbesondere wenn ein Elternteil mit dem Kind allein verreisen möchte und der andere Elternteil dem widerspricht.
Das bedeutet:
Ihre Ehefrau kann nicht allein entscheiden, mit dem Kind in den Urlaub zu fahren, wenn Sie damit nicht einverstanden sind.
Sie müssen sich einvernehmlich einigen.
Sollte eine Einigung nicht möglich sein, bleibt als letzter Schritt nur, dass einer von Ihnen beim Familiengericht einen Antrag auf Entscheidungsübertragung nach § 1628 BGB stellt.
Dann entscheidet das Familiengericht, welcher Elternteil in dieser konkreten Angelegenheit (also ob das Kind mit der Mutter in den Urlaub fahren darf) die Entscheidung treffen darf.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Manuel Kruppe