16. Januar 2015
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09:31
Antwort
vonRechtsanwalt Jan Wilking
Brandsweg 20
26131 Oldenburg
Tel: 0441-7779786
Web: https://www.jan-wilking.de
E-Mail: info@jan-wilking.de
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Klausuren und Prüfungs- oder Übungsaufgaben erreichen regelmäßig die erforderliche Schöpfungshöhe, um urheberrechtlich geschützt zu sein (vgl. z.B. LG Köln, 19.05.1993 - <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=28%20O%20424/92" target="_blank" class="djo_link" title="LG Köln, 19.05.1993 - 28 O 424/92: Urheberrechtliche Schutzfähigkeit einer Hausarbeit - "BGB-Ha...">28 O 424/92</a>). Ein Kopieren, Verteilen oder Veröffentlichen dieser Klausuren ohne Einwilligung des Erstellers wäre daher eine Urheberrechtsverletzung.
Nicht untersagt ist dagegen, die veröffentlichten Klausuren in einem Kurs zu besprechen und selbst entwickelte Lösungen hierzu anzubieten. Sie dürfen dabei aber eben keine Kopien der Klausuren und Übungsblätter erstellen und verteilen, dieses Ausgangsmaterial müssten sich die Studenten selbst verschaffen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Jan Wilking