Antwort
vonRechtsanwalt Steffan Schwerin
Golmsdorfer Str. 11
07749 Jena
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Web: https://www.jena-rechtsberatung.de
E-Mail: info@raschwerin.de
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Das Originalbild darf nicht verwendet werden.
Wilhelm Busch selbst wird keine Rechte mehr daran haben, aber zumindest ein Verlag.
Es spricht aber nichts dagegen, selbst ein Bild in Anlehnung an das Original zu zeichnen und dieses dann zu verwenden.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Steffan Schwerin, Rechtsanwalt
Rechtsanwalt Steffan Schwerin
Vielen Dank für die Antwort. Ich habe bei Google Books folgendes Max- und Moritz-Buch gefunden mit der Bemerkung, dass die Bilder nach deutschem Urheberrecht gemeinfrei sei.
Bedeutet dies nun, dass man die Bilder frei und damit kommerziell und zu Werbezwecken verwenden darf?
Vielen Dank
Sehr geehrter Fragesteller,
gern beantworte ich Ihre Nachfrage wie folgt:
Gemeinfrei bedeutet, dass der Urheber - Herr Busch - keine Rechte mehr hat.
70 Jahre nach dem Tod des Urhebers werden die Rechte sozusagen frei / gemeinfrei.
Dennoch kann es immer noch sein, dass der entsprechende Verlag Rechte an dem Bild hat bzw. geltend macht.
Daher würde ich mich entweder bei dem Verlag erkundigen oder aber zumindest eben nicht das "Original" verwenden, sondern ein selbst gezeichnetes Bild.