Unternehmensbezeichnung / Markenschutz

| 17. Juni 2015 09:30 |
Preis: 30€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Urheberrecht, Markenrecht, Patentrecht


Beantwortet von


10:57
Guten Tag,

ich möchte ein Dienstleistungs-Unternehmen in Deutschland mit der Bezeichnung XXXX gründen und im Zuge dessen ggf. beim DPMA eine Wortmarke anmelden für den deutschen Raum. Die Domain meiner Website soll XXXX.de lauten. Ich richte mich an deutschsprachige Kunden (DE, CH, AT). Im DPMAregister sind weder der Name XXXX noch ähnliche Namen registriert (national + international EU).

Was mich bedenklich stimmt: In den USA gibt es ein Unternehmen, das heißt XXXXs (also die Mehrzahl) und bietet gleiche bzw. ähnliche Dienstleistungen für den US-amerikanischen Markt an. Deren Website lautet XXXXs.com. Meine Recherche ergab, dass dieses Unternehmen weder in den USA noch irgendwo sonst eine Marke angemeldet hat. Die Domain existiert schon seit über zehn Jahren und dies trifft womöglich auch auf das Unternehmen als solches zu.

Meine Frage:

Darf ich mein Unternehmen unter den oben genannten Umständen XXXX nennen und ist eine Wortmarkenanmeldung dafür möglich bzw. wovon hängt es ab, ob diese Dinge möglich sind?

Beste Grüße
17. Juni 2015 | 10:11

Antwort

von


(162)
Westliche Karl-Friedrich-Str. 56
75172 Pforzheim
Tel: 07231 58936-0
Web: https://www.tm-patent.de
E-Mail: info@tm-patent.de
Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Im Markenrecht gilt der Territorialitätsgrundsatz. Dieser besagt, dass eine Marke ein territorial begrenztes Schutzrecht darstellt, dessen Wirkung auf den Entstehungsort beschränkt ist. In den USA entsteht der Markenschutz zwar regelmäßig schon durch Aufnahme der Benutzung eine Zeichens, ist aber zugleich auf den dortigen Markt beschränkt.

Allerdings ist die von Ihnen durchgeführte Recherche bisher unvollständig. Im Register des DPMA sind beispielsweise keine IR-Marken mit Benennung der EU und keine nationalen Marken in Österreich und der Schweiz verzeichnet. Sinnvoll ist zudem eine Recherche im Handelsregister nach identischen oder ähnlichen Unternehmenskennzeichen. Daneben können auch verwechselbar ähnliche Marken der Eintragung und Benutzung Ihrer Bezeichnung als Marke entgegenstehen.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Henning Twelmeier

Rückfrage vom Fragesteller 17. Juni 2015 | 10:23

Vielen Dank für Ihre Antwort! Sie haben mir sehr geholfen. Bitte beurteilen Sie selbst, ob Sie mir die folgende Nachfrage beantworten möchten. Ich würde mich sehr darüber freuen:

Eben habe ich im Handelsregister nachgesehen:

Meine Unternehmensbezeichnung soll genauer gesagt eine Wortgruppe bestehend aus zwei Begriffen sein: xy (zusammengeschrieben)

Im Handelsregister gibt es einen Verein, der nennt sich:

y x Berlin e.V. (also die Wörter vertauscht, getrennt und mit dem Anhängsel "Berlin e.V.")

Könnte das zum Problem werden?

Vielen Dank!

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 17. Juni 2015 | 10:57

Sehr geehrter Fragesteller,

das halte ich für unwahrscheinlich, weil der Zweck eines eingetragenen Vereins in der Regel nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist und deshalb kein Unternehmenskennzeichen führt oder es jedenfalls an der erforderlichen Branchennähe fehlt.

Mit freundlichen Grüße

Henning Twelmeier

Bewertung des Fragestellers 17. Juni 2015 | 11:00

Hat Ihnen der Anwalt weitergeholfen?

Wie verständlich war der Anwalt?

Wie ausführlich war die Arbeit?

Wie freundlich war der Anwalt?

Empfehlen Sie diesen Anwalt weiter?

Mehr Bewertungen von Rechtsanwalt Henning Twelmeier »
BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 17. Juni 2015
5/5.0
ANTWORT VON

(162)

Westliche Karl-Friedrich-Str. 56
75172 Pforzheim
Tel: 07231 58936-0
Web: https://www.tm-patent.de
E-Mail: info@tm-patent.de
RECHTSGEBIETE
Gewerblicher Rechtsschutz, Urheberrecht, Internet und Computerrecht, Medienrecht, Wettbewerbsrecht