Antwort
vonRechtsanwalt Henning Twelmeier
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75172 Pforzheim
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Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Im Markenrecht gilt der Territorialitätsgrundsatz. Dieser besagt, dass eine Marke ein territorial begrenztes Schutzrecht darstellt, dessen Wirkung auf den Entstehungsort beschränkt ist. In den USA entsteht der Markenschutz zwar regelmäßig schon durch Aufnahme der Benutzung eine Zeichens, ist aber zugleich auf den dortigen Markt beschränkt.
Allerdings ist die von Ihnen durchgeführte Recherche bisher unvollständig. Im Register des DPMA sind beispielsweise keine IR-Marken mit Benennung der EU und keine nationalen Marken in Österreich und der Schweiz verzeichnet. Sinnvoll ist zudem eine Recherche im Handelsregister nach identischen oder ähnlichen Unternehmenskennzeichen. Daneben können auch verwechselbar ähnliche Marken der Eintragung und Benutzung Ihrer Bezeichnung als Marke entgegenstehen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Henning Twelmeier
Vielen Dank für Ihre Antwort! Sie haben mir sehr geholfen. Bitte beurteilen Sie selbst, ob Sie mir die folgende Nachfrage beantworten möchten. Ich würde mich sehr darüber freuen:
Eben habe ich im Handelsregister nachgesehen:
Meine Unternehmensbezeichnung soll genauer gesagt eine Wortgruppe bestehend aus zwei Begriffen sein: xy (zusammengeschrieben)
Im Handelsregister gibt es einen Verein, der nennt sich:
y x Berlin e.V. (also die Wörter vertauscht, getrennt und mit dem Anhängsel "Berlin e.V.")
Könnte das zum Problem werden?
Vielen Dank!
Sehr geehrter Fragesteller,
das halte ich für unwahrscheinlich, weil der Zweck eines eingetragenen Vereins in der Regel nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist und deshalb kein Unternehmenskennzeichen führt oder es jedenfalls an der erforderlichen Branchennähe fehlt.
Mit freundlichen Grüße
Henning Twelmeier