Untermieter zahlt Nebenkosten erhöhung nicht

24. August 2008 14:35 |
Preis: 30€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von


in unter 2 Stunden
Sehr geehrte Damen und Herren,

Anfang diesen Jahres ist ein Untermieter in meine 2 Zimmerwohnung gezogen. Im Mietvertrag legten wir einen Betrag von 255€ im Monat fest. Darin enthalten sind alle Nebenkosten wie Strom, Internet und Fernseh. Zu beginn des Mietverhältnisses erklärte ich das höchstwahrscheinlich zur Mitte des Jahres eine erhöhung des Stromabschlag Betrages und womöglich eine Nachzahlung ansteht.
Im Juni diesen Jahres geschah das dann auch. Der monatliche Abschlag erhöhte sich so um 25€. Die Stromnachzahlung liegt bei 130€ für meinen Untermieter da sie Anteilig von Januar bis Juni (50/50) berechnet wurde.Der Gesamte Betrag der Nachzahlung lag bei 470€ also wesentlich höher als sein Anteil! Nun traten folgende Probleme auf:

1. Mein Untermieter ist nicht bereit den Erhöhten Stromabschlag und die Nachzahlung zu leisten. Er argumentiert das so: Ich bin höchstens 10 Tage im Monat in der Wohnung.

2. Er hat vom Ursprünglichen Mietbetrag von 255€ 10€ abgezogen und begründet das so: Ich habe kein Computer mehr und deshalb brauche ich auch kein Internet mehr zahlen.

Welche Kosten kann ich jetzt von ihm fordern?
Er schuldet mir bereits seit Juni die Stromnachzahlung und die Abschalgszahlungen; kann ich dafür Zinsen erheben? Wenn ja wieviel?

Vielen Dank im Vorraus
MfG
24. August 2008 | 15:44

Antwort

von


(489)
Ohechaussee 9
22848 Norderstedt
Tel: 040-30854250
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwaeltin-Wibke-Tuerk-__l103918.html
E-Mail: info@kanzlei-tuerk.de
Sehr geehrte Ratsuchende!

Vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich aufgrund Ihrer Informationen und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt beantworte.

Ob der Untermieter den erhöhten Stromabschlag und die Nachzahlung zu leisten hat, richtet sich im Wesentlichen nach den Vereinbarungen des Untermietvertrages und den zusätzlichen Vereinbarungen.

Der Untermieter hat dann den erhöhten Stromabschlag zu zahlen, wenn dies von Ihnen so vereinbart wurde. Dabei ist es zunächst unerheblich, ob dies schriftlich oder mündlich vereinbart wurde.
Jedoch würde eine schriftliche Vereinbarung die Beweisführung im Zweifel einfacher gestalten.

Hier wurde jedoch eine Pauschale vereinbart, so dass der Untermieter davon ausgehen konnte, dass damit alle Kosten abgedeckt sind.
Insofern darf hier eine Nachzahlung nicht verlangt werden.

Der Mieter kann jedoch auch nicht ohne Weiteres die Mietpauschale um 10,00€ kürzen.
Diese Summe können Sie weiterhin einfordern.
Hier können Sie dann auch Verzugszinsen geltend machen.


Ich hoffe, Ihre Fragen zunächst beantwortet zu haben.

Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der Frage auf Ihren Angaben beruht. Durch Hinzufügen oder Weglassen von Informationen kann sich die rechtliche Bewertung ändern. Dieses Forum ist nicht geeignet, eine umfassende Beratung durch einen Rechtsanwalt zu ersetzen, sondern soll nur eine erste juristische Tendenz aufzeigen. Bei Rückfragen nutzen Sie bitte die kostenlose Nachfragefunktion auf dieser Seite. Sollten Sie eine Interessenvertretung aus dem Bereich von frag-einen-Anwalt.de heraus wünschen, so kontaktieren Sie mich bitte unter der angegebenen e-mail-Adresse.

Gerne bin ich Ihnen im Rahmen der Mandatserteilung behilflich.

Mit freundlichem Gruß,
Rechtsanwältin Wibke Schöpper.

E-Mail: kanzlei-schoepper@alice-dsl.net






Rechtsanwältin Wibke Türk
Fachanwältin für Familienrecht

ANTWORT VON

(489)

Ohechaussee 9
22848 Norderstedt
Tel: 040-30854250
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwaeltin-Wibke-Tuerk-__l103918.html
E-Mail: info@kanzlei-tuerk.de
RECHTSGEBIETE
Kaufrecht, Miet- und Pachtrecht, Vertragsrecht, Reiserecht, Fachanwalt Familienrecht
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 119006 Bewertungen)
FRAGESTELLER
Aktuelle Bewertungen
5,0/5,0
Vielen Dank für die ausführlichen Informationen. ...
5,0/5,0
Antwort war schnell und gut nachvollziehbar. Vielen Dank. ...
5,0/5,0
Vielen Dank, einer der Besten hier, wenn nicht sogar der Beste! Immer wieder gerne! ...