13. Juni 2006
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01:51
Antwort
vonRechtsanwalt Robert Weber
Friedrichstr 171
10117 Berlin
Tel: 03036445774
Web: https://www.rechtsanwalt-weber.eu
E-Mail: rweber@rechtsanwalt-weber.eu
sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für die Frage!
Leider fällt auch eine erzwungener Verkauf unter die Spekulationssteuer, die rein technisch gesehen eine Form der Einkommenssteuer ist.
Wenn Sie jedoch verkaufen, um einer Enteignung zu entgehen und dann sofort wieder den Erlös in ein neues Grundstück investieren, dann würde keine Spekulationssteuer(Einkommenssteuer) anfallen.
Wenn Sie solches planen, so muß ich dringend anraten, einen örtlichen Kollegen hinzuzuziehen, da im Steuerrecht immer wieder Fallstricke lauern, die der Laie oder ein Anwalt aus der Distanz nicht erkennen kann.
Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.
Mit freundlichen Grüßen,
RA R. Weber
Rückfrage vom Fragesteller
13. Juni 2006 | 14:59
Guten Tag,
gibt es evtl. die Möglichkeit den zwischen mir und meiner Mutter geschlossenen Vertrag (Übertragung des Pflichtteils) zu annulieren bzw. in beiderseitigem Einverständnis aufzuheben?
Vielen Dank nochmals!
MfG.
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt
14. Juni 2006 | 20:13
Sehr geehrte Ratsuchende,
leider ist die Nachfragefunktion ausschließlich dazu gedacht, Mißverständnisse zu beheben oder Lücken in der Antwort zu füllen.
Sie ist nicht gedacht, um Zusatzfragen zu stellen.
Daher muß ich Sie bitten, die Nachfrage als eine neue reguläre Frage zu stellen.
Sie können sich natürlich auch im Wege einer Online-Beratung direkt an mich wenden.
Mit freundlichen Grüßen,
RA R. Weber