Sehr geehrter Fragesteller,
auf der Grundlage Ihrer Angaben darf ich Ihre Frage beantworten wie folgt.
Um die Spekulationssteuer zu vermeiden, müssten Sie das Haus im Jahr der Veräußerung und in den 2 Jahren davor selbst bewohnt haben. Diese Voraussetzung ist nach Ihrer Darstellung nicht erfüllt und da die 10 Jahresfrist bei weitem nicht erreicht ist, müssen Sie leider die Spekulationssteuer zahlen.
Mit freundlichen Grüßen
Andrea Brümmer
Rechtsanwältin
Diese Antwort ist vom 05.11.2018 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort
vonRechtsanwältin Andrea Brümmer
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