10. September 2015
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18:16
Antwort
vonRechtsanwältin Dr. Elke Scheibeler
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solange Sie nicht das Anlage- und Umlaufvermögen Ihrer ehemaligen Arbeitgeberin vom Insolvenzverwalter gekauft und somit quasi den Betrie übernommen haben, dürfen Sie sich nicht als Nachfolgefirma bezeichnen. Sie dürfen dann nur erwähnen, dass Sie dort gearbeitet haben.
Fraglich ist jedoch, ob der alte Arbeitgeber berechtigt ist, die Unterlassungsforderung geltend zu machen. Inhaber des Unterlassungsanspruchs dürfte der Insolvenzverwalter sein.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin Dr. Elke Scheibeler
Fachanwältin für Arbeitsrecht