Unterhaltszahlung bei Aufteilung der Kinder (18 + 16Jahre)

11. August 2007 10:24 |
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Familienrecht


Sehr geehrte Damen und Herren,

mein 1. Kind = 19 Jahre, seit dem 1.August 2007 in Berufsausbildung mit einem Nettoeinkommen von 600 EUR, lebt in meinem Haushalt. Mein 2. Kind = Schülerin, wird im Oktober 2007 16 Jahre, lebt bei meiner geschiedenen Ehefrau.

Mein Nettoverdinst beträgt 2000 EUR, meine geschiedene Frau hat ein Nettoeinkommen von 1500 EUR. Meiner geschiedenen Frau gegenüber bin ich nicht unterhaltspflichtig.

Nun meine Fragen:
1. Muss ich Unterhalt für mein 2. Kind leisten, wenn ja, wie hoch ist dann meine Unterhaltszahlung an mein 2. Kind?

2. Muss meine Frau Unterhaltszahlungen an das 1. Kind leisten, wenn ja, werden die Unterhaltszahlungen dann gegenseitig aufgerechnet?

Vielen Dank im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen
U.R.F.
Sehr geehrte Fragestellerin,
sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage, diese möchte ich an Hand Ihrer Angaben summarisch wie folgt beantworten:

1. Grundsätzlich ja. Der Unterhalt dürfte (ohne dass eine vollständige Berechnung vorgenommen werden kann) bei einem zu berücksichtigenden Einkommen bis 1900 (Einkommen abzgl. 5%) Euro 300 (unter Anrechnung des Kindergeldes) betragen.
2. Unter Berücksichtigung des Bedarfes des Kindes (€ 563) dürfte unter Abzug des eigenen Einkommens (abzgl. 90 Euro) und des Kindergeldes kein Unterhaltsanspruch mehr bestehen.
3. Bitte lassen Sie zur Sicherheit und zur Prüfung weiterer relevanter Faktoren unbedingt eine genau Unterhaltsberechung von einem Kollegen vor Ort durchführen!

Ich hoffe, Ihnen einen hilfreichen ersten Überblick verschafft zu haben. Für das entgegengebrachte Vertrauen bedanke ich mich recht herzlich. Bitte beachten Sie, dass diese Beratung eine umfassende Prüfung an Hand aller Unterlagen nicht ersetzen kann. Für Rückfragen und die weitere Interessenvertretung stehe ich gerne zur Verfügung.


Mit freundlichen Grüßen


Stefan Steininger
Rechtsanwalt

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