Sehr geehrte Fragestellerin,
sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, diese möchte ich an Hand Ihrer Angaben summarisch wie folgt beantworten:
1. Grundsätzlich ja. Der Unterhalt dürfte (ohne dass eine vollständige Berechnung vorgenommen werden kann) bei einem zu berücksichtigenden Einkommen bis 1900 (Einkommen abzgl. 5%) Euro 300 (unter Anrechnung des Kindergeldes) betragen.
2. Unter Berücksichtigung des Bedarfes des Kindes (€ 563) dürfte unter Abzug des eigenen Einkommens (abzgl. 90 Euro) und des Kindergeldes kein Unterhaltsanspruch mehr bestehen.
3. Bitte lassen Sie zur Sicherheit und zur Prüfung weiterer relevanter Faktoren unbedingt eine genau Unterhaltsberechung von einem Kollegen vor Ort durchführen!
Ich hoffe, Ihnen einen hilfreichen ersten Überblick verschafft zu haben. Für das entgegengebrachte Vertrauen bedanke ich mich recht herzlich. Bitte beachten Sie, dass diese Beratung eine umfassende Prüfung an Hand aller Unterlagen nicht ersetzen kann. Für Rückfragen und die weitere Interessenvertretung stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Steininger
Rechtsanwalt
www.anwalt-for-you.de
sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, diese möchte ich an Hand Ihrer Angaben summarisch wie folgt beantworten:
1. Grundsätzlich ja. Der Unterhalt dürfte (ohne dass eine vollständige Berechnung vorgenommen werden kann) bei einem zu berücksichtigenden Einkommen bis 1900 (Einkommen abzgl. 5%) Euro 300 (unter Anrechnung des Kindergeldes) betragen.
2. Unter Berücksichtigung des Bedarfes des Kindes (€ 563) dürfte unter Abzug des eigenen Einkommens (abzgl. 90 Euro) und des Kindergeldes kein Unterhaltsanspruch mehr bestehen.
3. Bitte lassen Sie zur Sicherheit und zur Prüfung weiterer relevanter Faktoren unbedingt eine genau Unterhaltsberechung von einem Kollegen vor Ort durchführen!
Ich hoffe, Ihnen einen hilfreichen ersten Überblick verschafft zu haben. Für das entgegengebrachte Vertrauen bedanke ich mich recht herzlich. Bitte beachten Sie, dass diese Beratung eine umfassende Prüfung an Hand aller Unterlagen nicht ersetzen kann. Für Rückfragen und die weitere Interessenvertretung stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Steininger
Rechtsanwalt
www.anwalt-for-you.de