Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt gestrichen

27. November 2024 19:27 |
Preis: 30,00 € |

Familienrecht


Beantwortet von

Ich habe vor kurzem einen Schweizer geheiratet.
Wir leben weiterhin getrennt er in der Schweiz und ich in Deutschland.
Ich bin alleinerziehend.Nun ist mir der Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt gestrichen worden da ich neu geheiratet habe.
Wir leben aber getrennt.Wie lange das sein wird weiss ich nicht.Mein Mann zahlt weder Miete und auch nicht für meine Tochter.Der leibliche Vater zahlt gar nichts deswegen bekam ich Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt.Nun wird aber gar nichts mehr gezahlt mit der Begründung der Heirat.
Im Netz habe ich gelesen dass der Unterhaltsvorschuss weiter gezahlt wird wenn wir getrennt leben.Ist das richtig?
Und auf welches Gesetz kann ich mich da beziehen?
Damit der Unterhaltsvorschuss weiter gezahlt wird.Ich brauche weiterhin das Geld für mein Kind.

Mit freundlichen Grüßen
28. November 2024 | 01:38

Antwort

von


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Guten Morgen,

nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) haben Kinder Anspruch auf Unterhaltsvorschuss, wenn sie bei einem alleinerziehenden Elternteil leben und keinen oder unzureichenden Unterhalt vom anderen Elternteil erhalten. Allerdings entfällt dieser Anspruch, wenn der alleinerziehende Elternteil heiratet und mit dem neuen Ehepartner zusammenlebt, vgl. § 1 abs. 1 Zif 2 UVorschG:

[i]... im Geltungsbereich dieses Gesetzes bei einem seiner Elternteile lebt, der ledig, verwitwet oder geschieden ist oder von seinem Ehegatten oder Lebenspartner dauernd getrennt lebt[/i].

In Ihrem Fall, da Sie zwar verheiratet sind, aber getrennt von Ihrem Ehemann leben, könnte der Anspruch auf Unterhaltsvorschuss weiterhin bestehen, wenn Sie dauerhaft getrennt leben.

Wenn Sie und Ihr Ehemann dauerhaft getrennt leben, sollte der Anspruch auf Unterhaltsvorschuss für Ihr Kind weiterhin bestehen.

Es ist dann ratsam, beim zuständigen Jugendamt Widerspruch gegen die Entscheidung einzulegen und dabei auf die tatsächliche Trennung von Ihrem Ehemann hinzuweisen. Fügen Sie Nachweise über das getrennte Leben bei, wie zum Beispiel Meldebescheinigungen oder eidesstattliche Erklärungen.

Mit freundlichen Grüßen


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