18. Juni 2019
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09:36
Antwort
vonRechtsanwalt Andreas Krueckemeyer
Saalestraße 20
63667 Nidda
Tel: 06043 801 59 60
Web: https://ra-krueckemeyer.de
E-Mail: info@ra-krueckemeyer.de
Ich beantworte Ihre Frage auf Grundlage der von Ihnen gemachten Angaben. Bitte beachten Sie, dass schon geringe Abweichungen im Sachverhalt zu einer anderen rechtlichen Bewertung führen können.
Abzugsfähig sind berufsbedingte Aufwendungen, vorrangig Unterhaltsberechtigte (Kinder), Versicherungen und Altersvorsorge bis zu 4% des Einkommens, Kredite beim Betreuungsunterhalt (nicht beim Kindesunterhalt) Tilgung und Zinsen.
Ich hoffe Ihnen mit dieser Auskunft weitergeholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Krueckemeyer
Rechtsanwalt