Unterhalt bei 18-Jährigen

4. November 2004 11:40 |
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Familienrecht


Mein Sohn wurde am 16. Januar 2004 volljährig und ist nach wie vor in Schulausbildung (Fachabitur). Sein Vater stelle die Unterhaltszahlungen etwa 2 Monate später ein.
Ich habe mehrfach versucht mit ihm zu sprechen und ihn gebeten wieder Unterhalt zu zahlen, ohne Erfolg. Offensichtlich weil er weiß, dass ich jetzt keine Handhabe mehr habe und mein Sohn Skrupel hat mit ihm vor Gericht zu ziehen.
Auf jetztige Anrufe wird nicht reagiert.

Mir hat dann irgendjemand gesagt, dass ich mir ne Vollmacht von meinem Sohn unterschreiben lassen soll, dass ich für ihn zum Anwalt gehen kann um dort die nötigen Schritte einzuleiten.

Der Vater verdient etwa 1200 € im Monat. Wie hoch wären seine Unterleistungen und wie stehen die Chancen, dass mein Sohn weiter Unterhalt bekommt?
Lohnt es sich damit zum Anwalt zu gehen und die nötigen Schritte einzuleiten?

MFG
Sehr geehrte Ratsuchende,

der Regelunterhalt für Ihren Sohn beträgt nach der Düsseldorfer Tabelle 327,- EUR pro Monat. Der Vater ist weiter zur Zahlung des Unterhaltes verpflichtet, und zwar zunächst bis zum Ende des Schulbesuches Ihres Sohnes. Insofern macht es selbstverständlich Sinn, einen Anwalt mit der Durchsetzung des Anspruches zu beauftragen.

Es ist möglich, daß Sie sich von Ihrem Sohn bevollmächtigen lassen, Ihn in dieser Sache zu vertreten. Sinnvoller ist es jedoch, wenn Ihr Sohn selber dem Anwalt Vollmacht erteilt.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas J. Lauer
Rechtsanwalt
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